Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Ausgewähltes Gebiet: Gartenstadt

Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern.

Ihre zuständige Stelle

Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Kinder- / Jugendgesundheitsdienst, Impfwesen

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Mitarbeiter

Frau Dr. Beate Kloesel
Telefon: +49 385 545-2846
Position: Ärztin; Fachgruppenleiterin
Frau Gabriela Reimuck
Telefon: +49 385 545-2851
Position: Sozialmedizinische Assistentin
Frau Ulrike Junius
Telefon: +49 385 545-2847
Position: Arzt; Ärztin
Frau Ramona Siewert
Telefon: +49 385 545-2828
Position: Sozialmedizinische Assistentin

Parkplätze

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig

Verkehrsanbindung

Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2

Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity

Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Gelbes Vorsorgeheft,
  • Impfausweis,
  • Anamnesebogen,
  • Brille oder
  • Heilhilfsmittel.

Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Es fallen keine Gebühren an.

Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeiten sie mit Tageseinrichtungen für Kinder und mit Schulen zusammen.

Zum Aufgabengebiet gehören

  • Schuleingangsuntersuchungen,
  • Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen
  • Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen bzw. gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
  • Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
  • Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer,
  • Behindertenberatung,
  • Durchführung von Sprechstunden für Kinder mit ihren Sorgeberechtigten
  • Gesundheitsberichterstattung.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

  • Koordination von Familienhebammen im Netzwerk früher Hilfen,
  • Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrpersonal bzw. Erzieher/-innen

Gegebenenfalls die in einem Einladungsschreiben vorgegebene Fristen.