Impfschaden - Anerkennung, Entschädigung

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburgische Seenplatte

Sie erhalten wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Impfschadens auf Antrag Versorgung.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Gesundheitsamt / Gesundheitsschutz

Woldegker Chaussee 35
17235 Neustrelitz, Residenzstadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 57087-7777
Fax: +49 395 57087-65952

Mitarbeiter

Jessica Böhl-Hänsch
Telefon: +49 39557087412 9
Fax: 0395 5708765952
Katrin Kube
Telefon: +49 39557087231 8
Antje Veit
Telefon: +49 39557087312 9
Fax: 0395 5708765952
Ines Wiedefeld
Telefon: +49 39557087413 7
Fax: 0395 5708765952
Juliana Stöcker
Telefon: +49 39557087415 3
Fax: 0395 5708765952
Jonathan Arlt
Telefon: +49 39557087234 6
Ines Stäglich
Telefon: +49 39557087239 0
Fax: 0395 5708765952
Manuela Luther
Telefon: +49 39557087313 0
Fax: 0395 5708765952
Kathrin Roloff
Telefon: +49 39557087413 6
Sonja Rakow
Telefon: +49 39557087539 4
Fax: 0395 5708765952
Cindy Dobberstein
Telefon: +49 39557087239 9
Fax: 0395 5708765952
Daniel Hakert
Telefon: +49 39557087236 9
Franz-Josef Stein
Telefon: +49 39557087312 8
Fax: 0395 5708765952

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe

Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen

für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Geburtsurkunde oder (bei persönlicher Abgabe des Antrages) Personalausweis oder Reisepass,
  • Meldebestätigung,
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit (sofern nicht deutsche Staatsangehörigkeit),
  • Für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt,
  • gegebenenfalls in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z. B. Gutachten),
  • Nachweise (sofern vorhanden) über die Verabreichung der Impfung bzw. der spezifischen Prophylaxe, z. B. Impfausweis, Behandlungsunterlagen
  • ggf. Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde,
  • Impfausweis/Impfbuch/Impfschein

keine

Haben Sie durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, eine gesundheitliche Schädigung erlitten?

Sofern diese Schutzimpfung öffentlich empfohlen, gesetzlich angeordnet oder vorgeschrieben oder aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist, erhalten Sie wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Impfschadens auf Antrag Versorgung nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (Infektionsschutzgesetz). Die Versorgung wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt.

Eine Entschädigung kann in Form einer monatlichen Rente erfolgen. Die Versorgung beinhaltet in Abhängigkeit vom festgestellten Grad der Schädigungsfolge (GdS)

  • einkommensunabhängige Leistungen, wie Grundrente, Pflegezulage, Kleiderverschleißzulage, Schwerstbeschädigtenzulage und
  • einkommensabhängige Leistungen, wie Ausgleichsrente, Ehegattenzuschlag, Berufsschadensausgleich.
  • Geregelt ist auch die Hinterbliebenenversorgung für Witwen, Witwer, Waisen und Eltern.
  • Es besteht weiterhin die Möglichkeit der Übernahme von Kosten bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit und bei Heimaufenthalt sowie der Zahlung von Sterbe- und Bestattungsgeld.
  • Weitere Leistungen sind Heil- und Krankenbehandlung, Fürsorge (Kriegsopferfürsorge), Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln.

Grundsätzlich sind keine Fristen zu beachten. Um Versorgung ab Eintritt der Schädigung zu erhalten, muss der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Impfung gestellt werden.