Maßnahmen gegen Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Tiere und Pflanzen Informationserteilung

Ausgewähltes Gebiet: Usedom-Nord

Zwei- bis mehrjährige, krautige und von Juli bis September blühende Pflanze - die sogenannte Herkulesstaude, die aber keine Staude ist, auch als Riesenbärenklau bekannt...

Ihre zuständige Stelle

Amt Usedom Nord

Möwenstraße 1
17454 Zinnowitz, Ostseebad

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 38377 730
Fax: +49 38377 73199

Mitarbeiter

Frau Kathleen Keil
Telefon: +49 38377 73101
Fax: 038377 73199
Position: Amtsleiterin
Funktion: Fachgebietsleiterin Organisation;Fachgebietsleiterin Schulverwaltung;Ausbildungsleiterin
Herr Martin Müller
Telefon: +49 38377 73140
Fax: +49 38377 73149
Position: Amtsleiter/-in Bauamt
Frau Franziska Nisser
Telefon: +49 38377 73146
Fax: +49 38377 73149
Position: Sachbearbeiter/-in Liegenschaften
Herr Daniel Hunger
Telefon: +49 38377 73143
Fax: 038377 73149
Position: Mitarbeiter Bauleitplannung / Gehölzschutz
Herr Rick Richter
Telefon: +49 38377 73133
Fax: +49 38377 73139
Position: Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein
Funktion: <p>Ausweis-, Pass- und Meldewesen</p>
Frau Heike Wagner
Telefon: +49 38377 73131
Fax: 038377 73139
Position: Mitarbeiterin Standesamt / Friedhofsangelegenheiten
Frau Christiane Radtke
Telefon: +49 38377 73100
Fax: +49 38377 73199
Position: Sekretärin
Funktion: Sachbearbeiterin Zentrale, Kommunikation
Herr Jörg Behrendt
Telefon: +49 38377 73142
Fax: 038377 73149
Position: Sachbearbeiter Gebäudemanagement;Sachbearbeiter/-in Bauamt
Frau Vivien Kluth
Telefon: +49 38377 73134
Fax: +49 38377 73139
Position: Sachbearbeiter Feuerwehr/Sport; Sachbearbeiter/-in Wohngeldbehörde
Frau Kerstin Teske
Telefon: +49 38377 73111
Fax: 038377 73199
Position: Leitende Verwaltungsbeamte
Funktion: Leitende Verwaltungsbeamtin
Frau Manuela Suhm
Telefon: +49 38377 73132
Fax: +49 38377 73139
Position: Sachbearbeiter/-in Gewerbeamt; Sachbearbeiter/-in Standesamt
Funktion: Sachbearbeiterin Gewerbeangelegenheiten; Standesbeamtin
Herr Wolfgang Gehrke
Telefon: +49 38377 73200
Fax: +49 38377 73199
Position: Amtsvorsteher
Frau Corinna Adrion
Telefon: +49 38377 73141
Fax: 038377 73149
Position: Mitarbeiterin Bauleitplanung / Gehölzschutz
Frau Nicole Ludwig
Telefon: +49 38377 73127
Fax: +49 38377 73129
Position: Sachbearbeiterin Kosten- und Leistungsrechnung, Geschäftsbuchhaltung, Fördermittelabrechnung
Frau Ramona Lachnit
Telefon: +49 38377 73114
Fax: +49 38377 73199
Position: Sachbearbeiter/-in Personalangelegenheiten
Frau Kerstin Kühne
Telefon: +49 38377 73233
Fax: 038371 232239
Position: Sachbearbeiter/-in Wohngeld, Kita
Frau Antje Höfs
Telefon: +49 38377 73144
Fax: +49 38377 73149
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Herr Holger Kickhefel
Telefon: +49 38377 73151
Fax: +49 38377 73199
Position: Sachbearbeiter EDV Schulen
Funktion: Sachbearbeiter EDV Schulen
Frau Franziska Berg
Telefon: +49 38377 73122
Fax: +49 38377 73129
Position: Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung, Haushaltsplanung/Controlling
Herr Andi Seehase
Telefon: +49 38377 73125
Fax: +49 38377 73129
Position: Amtsleiter/-in Kämmerei
Frau Ruth Beck
Telefon: +49 38377 73234
Fax: 038371 232239
Position: Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein
Funktion: <p>Ausweis-, Pass- und Meldewesen</p>
Her Lars-Odin Nagel
Telefon: +49 38377 73151
Fax: +49 38377 73199
Position: Sachbearbeiter/-in IT;Sachbearbeiter Digitalisierung
Funktion: IT-Verantwortlicher;Redakteur (Internet und Infodienste) - Kommunalverwaltung;IT-Sicherheitsbeauftragter
Frau Jaqueline Bergmann
Telefon: +49 38377 73124
Fax: +49 38377 73129
Position: Sachbearbeiter/-in Vollstreckung
Herr Rene Seela
Telefon: +49 38377 73148
Fax: +49 38377 73149
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Frau Anja Seela
Telefon: +49 38377 73113
Fax: +49 38377 73199
Position: Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung, Haushaltsplanung/Controlling
Frau Janine Neumann
Telefon: +49 38377 73121
Fax: +49 38377 73129
Position: Kassenleiter/-in;Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung, Mahnwesen

Öffnungszeiten

  • Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
  • Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr  und  14.00 Uhr - 16.00 Uhr
  • Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
  • Donnerstag 09.00 Uhr  - 12.00 Uhr und  14.00Uhr - 18.00 Uhr
  • Freitag nur mit Terminvereinbarung

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

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Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Zwei- bis mehrjährige, krautige und von Juli bis September blühende Pflanze - die sogenannte Herkulesstaude, die aber keine Staude ist, auch als Riesenbärenklau bekannt. Ursprungsregion: Kaukasus. Wegen ihrer Größe (bis 3,50 m) und der großen weißen Dolde ist sie zwar schön anzusehen, aber auch giftig. Seit einigen Jahrzehnten breitet sich die Staude mit den weißen Doldenblüten rasant aus. Gute Bedingungen findet sie auf Brachflächen und an Uferrandstreifen. Eine Pflanze vermehrt sich mit bis zu 50.000 Samen, die bis zu 10 Jahre keimfähig sind. Die leichten und schwimmfähigen Samen verbreiten sich entlang von Gewässern, Straßen und Gleisen. Um die Pflanze konsequent zurück zu drängen, ist es notwendig, auch die Bestände auf privatem Grund zu bekämpfen, da sie sich sonst von dort wieder ausbreiten können. Es ist also die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger gefragt und es wird appelliert an die Eigentümer von betroffenen Privatgrundstücken, sich der Beseitigung des Riesenbärenklau anzunehmen.

Vorsorge:

  • Ausbringungsverzicht (Gartenabfälle, Imker u.a.) und Ausbreitungseinschränkung (Fließgewässer, Kompostabfälle u.a.)
  • Aufklärung und Information (Flyer, Schulung)

Schutzmaßnahmen:

Folgende Maßnahmen sind bei der Bekämpfung des Riesenbärenklau einzuhalten, um gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen:

  • Schutzkleidung ist unbedingt notwendig (Handschuhe, Schutzkleidung, Schutzbrille und ggf. Atemschutz).
  • Pflanzen nach Möglichkeit bei bedecktem Himmel, Regenwetter und nur schwachem Wind oder in der Dämmerung entfernen.
  • Gesicht und Hände sollten zusätzlich mit einer Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor geschützt werden.
  • Verwechslung mit anderen Pflanzenarten (Erz-Engelwurz) ausschließen (Naturschutzbehörde).

Bekämpfungsmethoden:

Die Bekämpfung der Herkulesstaude ist langwierig und arbeitsintensiv. Deshalb sollte man die Bekämpfung außerhalb des eigenen Gartens auf Gemeindeebene gemeinsam mit Fachleuten durchführen. Folgende Bekämpfungsmöglichkeiten gibt es:

  • Jäten der Sämlinge im zeitigen Frühjahr, der jungen Pflanzen im Frühjahr/Herbst
  • Fräsen oder Pflügen der Pflanzen im Frühjahr, wenn das Wachstum gerade beginnt, und Herausziehen der Wurzelstöcke
  • Abstechen des obersten Wurzelstocks mit scharfem Spaten ca. 15 cm unter der Bodenoberfläche im zeitigen Frühjahr (bis April) und im Herbst
  • Abschneiden der Samenstände vor der Samenreife ab Mitte Juli (Vorsicht vor Pflanzensaftspritzern). Dabei muss ein Abfallen der Samen vermieden werden, weil diese nachreifen. Absterben der Mutterpflanze ab Herbst
  • Beweiden: kurzfristig durch Schweine (Fresen auch Wurzeln, kleine Bestände), mehrjährig mit Schafen, Ziegen und dunkelhäutiger Rassen bei größeren Beständen

Empfehlenswert unter Bedingungen:

  • Ausgraben einzelner Pflanzen (bis 200 Expl.) im Frühjahr
  • Abschneiden der Blütenstände während der Vollblüte (zu früh führt zur Neubildung)
  • Mahd: Auf größeren zusammenhängenden Flächen eignet sich die Mahd der Pflanzen (Höhe 0,5 - 1 m). Damit beginnt man am besten kurz vor der Blüte. Zu diesem Zeitpunkt schwächt man die Pflanze am meisten. Allerdings muss die Mahd, einmal angefangen, ca. 6 - 8 mal/a zu Beginn und in der Blüte oder 5 - 6 mal im Abstand von jeweils 10 Tagen wiederholt werden, da die Art bereits 14 Tage nach der Mahd, teilweise in weniger als 10 cm Höhe, wieder Blüten ausbildet.

Nicht empfehlenswert:

  • Herbizidanwendungen und andere Chemikalien: große Risiken durch Umweltwirkungen (Begleitflora, Amphibien, Menschen in der Umgebung, Abtransport in Gewässer etc.)

Kontrolle:

  • Zu einer dauerhaften Entfernung gehören auch mehrjährige Nachkontrollen ab dem Frühjahr, denn der Samen kann noch im Boden sein und Jahre später erst auskeimen. Kombinierte Verfahren wie unter Bekämpfung angegeben. Dichte Grasnarben verhindern, dass die am Boden liegenden Samen nicht zum Keimen kommen.

Entsorgung:

  • Gewerbliche Kompostierung insbesondere der Dolden und der ganzen Pflanzen
  • Gewerbliches Verbrennen insbesondere der Dolden und der ganzen Pflanzen