Beratung zu HIV/AIDS und sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI)
Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos durch die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte und von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit und Aufklärung freier Träger.
Ihre zuständige Stelle
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Hygiene/ Infektionsschutz
Am Packhof 2-6
19053
Schwerin, Landeshauptstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Mitarbeiter
Parkplätze
Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig
Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei
Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig
Verkehrsanbindung
Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn:
2
Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn:
Intercity
Haltestelle Hauptbahnhof
Bus:
5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn:
1, 4
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Für die Beratung zu HIV/AIDS und STI`s fallen keine Kosten an. Gleiches gilt für den HIV-Test (wenn anonym) im Gesundheitsamt.
Der HIV Schnelltest ist gebührenpflichtig. Auskünfte über die Kosten erteilen die Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit und Aufklärung.
Wird ein schriftlicher Befund gefordert, fallen Kosten in Höhe von ca. 30 Euro an. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis mit.
Verfahrensablauf
1. Telefonische oder persönliche Terminvereinbarung für einen HIV Test
2. Beratung
3. Blutuntersuchung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales MV, Standort Rostock, Gertrudenstraße 11
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Beratung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI`s) wird in M-V von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte und von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit und Aufklärung freier Träger angeboten. Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos.
Themen der Beratung können z. B. sein:
- Übertragungswege von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (Tripper, Syphilis, Hepatitis...)
- Safer Sex Regeln
- Risiko-Einschätzung
- HIV-Antikörpertest - Notwendigkeit, Verfahren, Wartefristen
- Risiken im Bereich Prostitution
- Ansteckungsrisiken im medizinischen Bereich
- Ansteckungsrisiken im Alltag
- AIDS-Angst
- Umgang mit positivem Test
- Leben mit HIV
- Möglichkeiten der medikamentösen Vorbeugung (PEP und PrEP)
Die Beratung kann persönlich oder telefonisch erfolgen. Die Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit und Aufklärung bieten auch Online-Beratung an.
Bei allen Gesundheitsämtern ist es möglich, einen anonymen HIV-Test vornehmen zu lassen. Die Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit und Aufklärung in Wismar, Rostock und Stralsund bieten auch anonyme HIV-Schnelltests an. Hierzu kann es notwendig sein, vorab einen Termin zu vereinbaren.
Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten der Gesundheitsämter und der Beratungsstellen finden Sie auch unter:
Fristen
Nach einem Risikokontakt, also etwa nach ungeschütztem Sex dauert es – je nach Testverfahren – sechs Wochen bis zu drei Monate, bevor eine HIV-Infektion mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Das hängt auch mit dem Verlauf der Infektion zusammen, denn erst wenn sich das HI-Virus im Körper ausbreitet, kommt es zu einer nachweisbaren Immunantwort auf die Infektion.
Nähere Informationen zum Test finden Sie beispielsweise unter:
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:
Nach einer Ansteckung mit HIV bildet der Körper im Blut sogenannte Antikörper. Diese Antikörper können oftmals schon nach drei bis sechs Wochen, in der Regel spätestens nach drei Monaten, zuverlässig nachgewiesen werden. Will man nach einem Risikokontakt ausschließen, dass man sich mit HIV infiziert hat, sollte man daher - je nach Testverfahren - zwischen sechs Wochen und drei Monaten bis zu einem Test warten. Im Labor des Landesgesundheitsamtes wird ein HIV-Suchtest der 4. Generation (inkl. P24-Antigen) verwendet. Durch dieses Testverfahren wird das diagnostische Fenster für den Nachweis einer HIV-Infektion auf 6 Wochen verringert.