Ihre zuständige Stelle
Amt Penzliner Land
Warener Chaussee 55a
17217
Penzlin, Stadt
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Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Montag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Parkplätze
Parkplatz
Anzahl: 10
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Fernverkehr
Bus:
Buslinie 12
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
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Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
-
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Umweltamt / Wasserwirtschaft/ Gewässerschutz
17192 Waren (Müritz), Stadt
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Formulare
- Formulare: auf der Internetseite der jeweiligen unteren Wasserbehörde
- ggf. Online-Verfahren möglich: abhängig von der zuständigen unteren Wasserbehörde
- Schriftform erforderlich: ja, soweit keine elektronische Antragstellung erfolgt oder erfolgen kann (§ 113 Absatz 2 Satz 1 LWaG M-V)
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll
Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:
- die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
- die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
- das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
- Grundstück welches nicht an die zentrale öffentliche Kanalisation angeschlossen werden kann
Kosten
EUR 70,00 bis 15.000,00
Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
Die Verwaltungsgebühren richten sich nach der Wasserwirtschaftskostenverordnung M-V.
Für die Erteilung der Erlaubnis gilt nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz die Tarifstelle 200.1.1 (70 bis 15.000 Euro).
Verfahrensablauf
- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.
Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
- Überprüfung der Nichtanschlussfähigkeit
- Überprüfung Zulässigkeit der beantragten Anlage
- ggf. Beteiligung Denkmalschutz, Naturschutz, Grundwasserschutz, Wasser- und Bodenverband
- Erteilung der Erlaubnis
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden.Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.
Die Wahrnehmung der Aufgaben obliegt grundsätzlich den Landräten und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden nach Maßgabe des § 42 Abs. 1 LWaG.
Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sind zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Indirekteinleitung, wenn die Einleitung aus der nachgeschalteten Kläranlage in ein Küstengewässer erfolgt.
Fristen
Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in eine private Abwasseranlage nur mit erteilter Genehmigung erfolgen darf.