Liegenschaftskataster: Auskunft aus den Ergebnissen der amtlichen Bodenschätzung beantragen
Das Liegenschaftskataster weist die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet.
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Rostock - Sachgebiet Vermessungsstelle/ Katasterbenutzung
August-Bebel-Str. 3
18209
Bad Doberan, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Postanschrift
Postfach1455
18264
Güstrow, Barlachstadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 17:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Hinweis:
Montag, Mittwoch und Freitag nur mit Termin
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Herr
Hans-Dieter
Reinschütz
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
Datenschutzerklärung
Kontakt
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Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Externer OD
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Herr
Hans-Dieter
Reinschütz
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
Datenschutzerklärung
Kontakt
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern
Verfahrensablauf
Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail oder Post), Erstellen der Auszüge, Versand von Produkt und Gebührenbescheid
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Neben den Informationen über die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) weist das Liegenschaftskataster die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet. Sie ist ein Indikator für die Ertragsfähigkeit des Bodens (Acker oder Grünland).
Weiterhin können Auszüge aus den Bodenschätzungskarten beantragt werden.
Fristen
keine