Übernahme von Unterlagen für die Fortführung des Liegenschaftskatasters
Hoheitliche Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Hierzu werden durch die Vermessungsstellen Vermessungsschriften erstellt und zur Übernahme bei der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte eingereicht.
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Kataster- und Vermessungsamt / Liegenschaftskataster
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Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:
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Parkplätze
Anzahl: 50
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 3
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Am Bürgerhaus
Bus:
3
Bus:
2
Bus:
11/12 (dat Bus)
Bus:
Citylinie
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
Datenschutzerklärung
Kontakt
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Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Aktenzeichen, wenn vorhanden
Kosten
zu erfragen bei der zuständigen Stelle
Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
Die Auskunft über Bearbeitungsstände und über die voraussichtliche Beendigung der Arbeiten ist kostenfrei.
Für die Übernahme der Fortführungen in das Liegenschaftskataster werden Gebühren nach der jeweils geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (VermKostVO M-V) Tarifstelle 14 erhoben.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Hoheitliche Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Hierzu werden durch die Vermessungsstellen Vermessungsschriften erstellt und zur Übernahme bei der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte eingereicht.
Auftraggeber der Vermessungsstellen erhalten nach Vorliegen der Vermessungsschriften der jeweiligen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde Auskunft über Bearbeitungsstände und über die voraussichtliche Beendigung der Arbeiten. Mit Abschluss der Tätigkeiten erhalten die Eigentümer Mitteilungen über die Fortführung des Liegenschaftskatasters.
Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
Falls die Kostenträger der Liegenschaftsvermessungen nicht die Eigentümer der vermessenen Flurstücke sind, erhalten auch sie eine Mitteilung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713), in Kraft am 30. Dezember 2010
- Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (Vermessungskostenverordnung - VermKostVO M-V) vom 20. Februar 2018
- Landesverwaltungskostengesetz (VwKostG M-V) vom 4. Oktober 1991 (GVOBl. S. 366/435), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 666,671)