Liegenschaftskataster: Auszug beantragen
Sie können einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beantragen. Im Liegenschaftskataster werden sachliche Informationen zum Flurstück (z. B. Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, etc.) und persönliche Daten (z. B. Eigentümer des Flurstücks) geführt.
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Rostock - Sachgebiet Vermessungsstelle/ Katasterbenutzung
August-Bebel-Str. 3
18209
Bad Doberan, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Postanschrift
Postfach1455
18264
Güstrow, Barlachstadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 17:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Hinweis:
Montag, Mittwoch und Freitag nur mit Termin
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Herr
Hans-Dieter
Reinschütz
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
Datenschutzerklärung
Kontakt
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Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
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Landkreis Rostock - Sachgebiet Liegenschaftskataster
18209 Bad Doberan, StadtEntfernung zu Augustenruh: ca. 30 km
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls eine Vollmacht für die Prüfung des berechtigten Interesses
- gegebenenfalls die Vertretungsbefugnis für eine Juristische Person
- gegebenenfalls ein Nachweis für das berechtige Interesse des Antragsstellers
Voraussetzungen
- Nachweis über berechtigtes Interesse an der Kenntnis der personenbezogenen Daten des Flurstücksnachweises
Kosten
- für Flurstücksnachweis, je Flurstück 10,00 EUR
- für Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung, je Flurstück 12,00 EUR
- für Flurstücks- und Eigentumsnachweis, je Flurstück 10,00 EUR
- für Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung, je Flurstück 12,00 EUR
- für Grundstücksnachweis, je Grundstück 10,00 EUR
- für Bestandsnachweis, je Bestand 20,00 EUR
Verfahrensablauf
Beantragen Sie schriftlich einen Flurstücks- und Eigentumsnachweis bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt).
Weisen Sie berechtigtes Interesse an der Kenntnis der im Auszug enthaltenen personenbezogenen Daten nach.
Ob Ihr Interesse berechtigt ist, wird geprüft.
Wenn die Prüfung positiv ausfällt, wird der beantragte Auszug per Post an Sie übersandt.
Im Anschluss bezahlen Sie die Gebühr für den Vorgang.
Wenn Sie einen Flurstücksnachweis ohne personenbezogene Daten beantragen wollen, können Sie diesen online im GeoShop der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde bestellen.
Weiterführende Informationen finden sie auf nachstehender Webseite:
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Sie können einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beantragen. Im Liegenschaftskataster werden sachliche Informationen zum Flurstück (wie die Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, Ertragsmesszahlen) und persönliche Daten (wie der Eigentümer des Flurstücks, zugehörige Grundbuchblattnummer) geführt. Diese werden je nach Bedarf aufbereitet in verschiedenen Auszügen bereitgestellt.
Sie können Flurstücksnachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Flurstücks- und Eigentümernachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Grundstücksnachweise und Bestandsnachweise beantragen. Wenn Sie einen Flurstücksnachweis ohne personenbezogene Daten erwerben wollen, können Sie dies über die GeoShops der Landkreise und kreisfreien Städte tun.
Fristen
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO
Weitere Informationen
keine