Liegenschaftskataster: Auszug beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Appelhagen

Sie können einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beantragen. Im Liegenschaftskataster werden sachliche Informationen zum Flurstück (z. B. Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, etc.) und persönliche Daten (z. B. Eigentümer des Flurstücks) geführt.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Rostock - Sachgebiet Vermessungsstelle/ Katasterbenutzung

August-Bebel-Str. 3
18209 Bad Doberan, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach1455
18264 Güstrow, Barlachstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3843 755-62999
Fax: +49 3843 755-62800

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:08:30 – 12:00 Uhr
13:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:08:30 – 12:00 Uhr
13:30 – 17:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Montag, Mittwoch und Freitag nur mit Termin

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Herr Hans-Dieter Reinschütz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • gegebenenfalls eine Vollmacht für die Prüfung des berechtigten Interesses 
  • gegebenenfalls die Vertretungsbefugnis für eine Juristische Person
  • gegebenenfalls ein Nachweis für das berechtige Interesse des Antragsstellers
  • Nachweis über berechtigtes Interesse an der Kenntnis der personenbezogenen Daten des Flurstücksnachweises
  • für Flurstücksnachweis, je Flurstück 10,00 EUR
  • für Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung, je Flurstück 12,00 EUR
  • für Flurstücks- und Eigentumsnachweis, je Flurstück 10,00 EUR
  • für Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung, je Flurstück 12,00 EUR
  • für Grundstücksnachweis, je Grundstück 10,00 EUR
  • für Bestandsnachweis, je Bestand 20,00 EUR

Beantragen Sie schriftlich einen Flurstücks- und Eigentumsnachweis bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt).
Weisen Sie berechtigtes Interesse an der Kenntnis der im Auszug enthaltenen personenbezogenen Daten nach.
Ob Ihr Interesse berechtigt ist, wird geprüft. 
Wenn die Prüfung positiv ausfällt, wird der beantragte Auszug per Post an Sie übersandt. 
Im Anschluss bezahlen Sie die Gebühr für den Vorgang.
Wenn Sie einen Flurstücksnachweis ohne personenbezogene Daten beantragen wollen, können Sie diesen online im GeoShop der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde bestellen.

Weiterführende Informationen finden sie auf nachstehender Webseite:

Sie können einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beantragen. Im Liegenschaftskataster werden sachliche Informationen zum Flurstück (wie die Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, Ertragsmesszahlen) und persönliche Daten (wie der Eigentümer des Flurstücks, zugehörige Grundbuchblattnummer) geführt. Diese werden je nach Bedarf aufbereitet in verschiedenen Auszügen bereitgestellt. 

Sie können Flurstücksnachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Flurstücks- und Eigentümernachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Grundstücksnachweise und Bestandsnachweise beantragen. Wenn Sie einen Flurstücksnachweis ohne personenbezogene Daten erwerben wollen, können Sie dies über die GeoShops der Landkreise und kreisfreien Städte tun.

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO

10 Jahre

Weitere Informationen

keine