Liegenschaftskataster: Auszug beantragen
Sie können einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beantragen. Im Liegenschaftskataster werden sachliche Informationen zum Flurstück (z. B. Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, etc.) und persönliche Daten (z. B. Eigentümer des Flurstücks) geführt.
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Liegenschaftskataster
Garnisonsstraße 1
19288
Ludwigslust, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Postanschrift
PostfachPostfach 16 02 20
19092
Schwerin, Landeshauptstadt
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
Datenschutzerklärung
Kontakt
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls eine Vollmacht für die Prüfung des berechtigten Interesses
- gegebenenfalls die Vertretungsbefugnis für eine Juristische Person
- gegebenenfalls ein Nachweis für das berechtige Interesse des Antragsstellers
Voraussetzungen
- Nachweis über berechtigtes Interesse an der Kenntnis der personenbezogenen Daten des Flurstücksnachweises
Kosten
- für Flurstücksnachweis, je Flurstück 10,00 EUR
- für Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung, je Flurstück 12,00 EUR
- für Flurstücks- und Eigentumsnachweis, je Flurstück 10,00 EUR
- für Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung, je Flurstück 12,00 EUR
- für Grundstücksnachweis, je Grundstück 10,00 EUR
- für Bestandsnachweis, je Bestand 20,00 EUR
Verfahrensablauf
Beantragen Sie schriftlich einen Flurstücks- und Eigentumsnachweis bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt).
Weisen Sie berechtigtes Interesse an der Kenntnis der im Auszug enthaltenen personenbezogenen Daten nach.
Ob Ihr Interesse berechtigt ist, wird geprüft.
Wenn die Prüfung positiv ausfällt, wird der beantragte Auszug per Post an Sie übersandt.
Im Anschluss bezahlen Sie die Gebühr für den Vorgang.
Wenn Sie einen Flurstücksnachweis ohne personenbezogene Daten beantragen wollen, können Sie diesen online im GeoShop der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde bestellen.
Weiterführende Informationen finden sie auf nachstehender Webseite:
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Sie können einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beantragen. Im Liegenschaftskataster werden sachliche Informationen zum Flurstück (wie die Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, Ertragsmesszahlen) und persönliche Daten (wie der Eigentümer des Flurstücks, zugehörige Grundbuchblattnummer) geführt. Diese werden je nach Bedarf aufbereitet in verschiedenen Auszügen bereitgestellt.
Sie können Flurstücksnachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Flurstücks- und Eigentümernachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Grundstücksnachweise und Bestandsnachweise beantragen. Wenn Sie einen Flurstücksnachweis ohne personenbezogene Daten erwerben wollen, können Sie dies über die GeoShops der Landkreise und kreisfreien Städte tun.
Fristen
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO
Weitere Informationen
keine