Liegenschaftskataster: Auszug beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Alt-Kentzlin

Sie können einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beantragen. Im Liegenschaftskataster werden sachliche Informationen zum Flurstück (z. B. Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, etc.) und persönliche Daten (z. B. Eigentümer des Flurstücks) geführt.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Kataster- und Vermessungsamt / Liegenschaftskataster

Platanenstraße 43
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 57087-5626
Fax: +49 395 57087-65961

Mitarbeiter

Dana Salaw
Telefon: +49 39557087248 4
Fax: 0395 5708765961
Klaus-Peter Lakowitz
Telefon: +49 39557087562 0
Fax: 0395 5708765961
Jürgen Schöch
Telefon: +49 39557087445 1
Fax: 0395 5708765961
Isolde Werner
Telefon: +49 39557087562 7
Fax: 0395 5708765961
Silvana Liesener
Telefon: +49 39557087446 1
Fax: 0395 5708765961
Diana Anders
Telefon: +49 39557087444 8
Fax: 0395 5708765961
Frank Niemann
Telefon: +49 39557087447 3
Fax: 0395 5708765961
Robert Klemantowitz
Telefon: +49 39557087561 2
Fax: 0395 5708765961
Manuela Köhn
Telefon: +49 39557087446 0
Fax: 0395 5708765961
Markus Häcker
Telefon: +49 39557087246 8
Fax: 0395 5708765961
Rüdiger Nieß
Telefon: +49 39557087444 6
Fax: 0395 5708765961
Karsten Daedelow
Telefon: +49 39557087563 8
Fax: 0395 5708765961
Reinhard Rißer
Telefon: +49 39557087445 6
Fax: 0395 5708765961
Robert Manke
Telefon: +49 39557087329 3
Fax: 0395 5708765961
Ronald Quiel
Telefon: +49 39557087446 6
Fax: +49 395570876596 1
Christine Krüger
Telefon: +49 39557087247 8
Fax: 0395 5708765961
Michael Leschke
Telefon: +49 39557087562 6
Fax: 0395 5708765961
Hermann Henke
Telefon: +49 39557087347 8
Sascha Rödiger
Telefon: +49 39557087247 4
Fax: 0395 5708765961
Kathrin Richter
Telefon: +49 39557087561 4
Maik Metzner
Telefon: +49 39557087342 3
Fax: 0395 5708765961
Ede Zabel
Telefon: +49 39557087342 4
Fax: 0395 5708765961

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe

Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen

für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 50
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Am Bürgerhaus
Bus: 3
Bus: 2
Bus: 11/12 (dat Bus)
Bus: Citylinie

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • gegebenenfalls eine Vollmacht für die Prüfung des berechtigten Interesses 
  • gegebenenfalls die Vertretungsbefugnis für eine Juristische Person
  • gegebenenfalls ein Nachweis für das berechtige Interesse des Antragsstellers
  • Nachweis über berechtigtes Interesse an der Kenntnis der personenbezogenen Daten des Flurstücksnachweises
  • für Flurstücksnachweis, je Flurstück 10,00 EUR
  • für Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung, je Flurstück 12,00 EUR
  • für Flurstücks- und Eigentumsnachweis, je Flurstück 10,00 EUR
  • für Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung, je Flurstück 12,00 EUR
  • für Grundstücksnachweis, je Grundstück 10,00 EUR
  • für Bestandsnachweis, je Bestand 20,00 EUR

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Die Gebühren für die Erteilung von Auskünften und Auszügen aus den Personen- und Bestandsdaten des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS)  richten sich nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (VermKostVO M-V). Tarifstelle 2.1.1.1 bis 2.1.1.6

Beantragen Sie schriftlich einen Flurstücks- und Eigentumsnachweis bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt).
Weisen Sie berechtigtes Interesse an der Kenntnis der im Auszug enthaltenen personenbezogenen Daten nach.
Ob Ihr Interesse berechtigt ist, wird geprüft. 
Wenn die Prüfung positiv ausfällt, wird der beantragte Auszug per Post an Sie übersandt. 
Im Anschluss bezahlen Sie die Gebühr für den Vorgang.
Wenn Sie einen Flurstücksnachweis ohne personenbezogene Daten beantragen wollen, können Sie diesen online im GeoShop der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde bestellen.

Weiterführende Informationen finden sie auf nachstehender Webseite:

Sie können einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beantragen. Im Liegenschaftskataster werden sachliche Informationen zum Flurstück (wie die Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, Ertragsmesszahlen) und persönliche Daten (wie der Eigentümer des Flurstücks, zugehörige Grundbuchblattnummer) geführt. Diese werden je nach Bedarf aufbereitet in verschiedenen Auszügen bereitgestellt. 

Sie können Flurstücksnachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Flurstücks- und Eigentümernachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Grundstücksnachweise und Bestandsnachweise beantragen. Wenn Sie einen Flurstücksnachweis ohne personenbezogene Daten erwerben wollen, können Sie dies über die GeoShops der Landkreise und kreisfreien Städte tun.

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO

10 Jahre

Weitere Informationen

keine