Gewerbesteuererklärung abgeben

Ausgewähltes Gebiet: Penzliner Land

Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Penzliner Land

Warener Chaussee 55a
17217 Penzlin, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03962 2551-0
Fax: 03962 2551-52

Öffnungszeiten

Montag 9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Parkplätze

Parkplatz
Anzahl: 10
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Fernverkehr
Bus: Buslinie 12

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Den DSGVO-Hinweis finden Sie direkt im Online-Dienst.

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

  • Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)
  • Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
  • Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

Es fallen keine Kosten an.

Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:

  • Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet. 
  • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
  • Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung“.
  • Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
  • Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort. 
  • Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren. 
  • Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER“ Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer. 
  • Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
  • Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
  • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer.

Sie sind eine Einzelperson und erzielen mit Ihrem inländischen Gewerbebetrieb einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500? Dann liegen Sie über dem Freibetrag und müssen bei Ihrem Finanzamt eine elektronische Gewerbesteuererklärung abgeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum – also im abgelaufenen Kalenderjahr – war. 

Zudem erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust – Einnahmen abzüglich Ausgaben – weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.

Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben. Anschließend erhalten Sie vom Finanzamt einen Bescheid über den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag.

Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt, indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.

Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag. Sie erhalten anschließend einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder die von der Gemeinde an Sie zu erstattende Gewerbesteuer.

Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.

Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum.

Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen nicht steuerlich beraten werden:

  • Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.

Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen Ihre Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberatungsbüro erstellen lassen:

  • Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.