Ihre zuständige Stelle
Barlachstadt Güstrow
Abteilung Steuern
Baustraße 33
18273
Güstrow, Barlachstadt
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Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Parkplätze
Parkdeck Baustraße
Anzahl:
Kostenpflichtig
Markt / Fürstenhof
Anzahl: 6
Kostenpflichtig
Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 8
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 2
Kostenpflichtig
Verkehrsanbindung
Bahnhof Güstrow
Regionalbahn:
Güstrow - Laage - Rostock Hbf; Pasewalk - Neubrandenburg - Güstrow - Bützow - Schwerin - Ludwigslust; Elsterwerda - Berlin - Güstrow - Rostock
S-Bahn:
Güstrow - Rostock Hbf - Warnemünde
Haltestelle Markt
Bus:
201 & zeitweise die Linien 203, 204, 210, 215, 241, 252, 250, 290
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
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Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
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Kämmerei
18273 Güstrow, BarlachstadtEntfernung zu Güstrow: ca. 0 km
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)steuer, also eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
Die Gemeinde setzt durch Satzung den Hebesatz fest und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bilden die zu entrichtende Steuer.
Fristen
Fälligkeit der Grundsteuer:
Die Grundsteuer ist vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. oder jährlich zum 01.07. eines jeden Jahres fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides sind Vorauszahlungen gemäß der letzten Festsetzung zu leisten.