Grundsteuer zur Ersatzbemessung anmelden

Ausgewähltes Gebiet: Bad Doberan-Land

Melden Sie bei Mietwohngrundstücken oder Einfamilienhäusern die Grundsteuer zur Ersatzbemessung bei Ihrer Gemeinde an.

Ihre zuständige Stelle

Amt Bad Doberan-Land

Kammerhof 3
18209 Bad Doberan, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038203 701-0
Fax: 038203 701-40

Mitarbeiter

Herr U. Lübs
Telefon: 038203 701-0
Fax: 038203 701-40
Position: Amtsvorsteher
Herr T. Kasten
Telefon: 038203 701-12
Fax: 038203 701-40
Position: Leitender Verwaltungsbeamter
Frau S. Wolter
Telefon: 038203 701-14
Fax: 038203 701-40
Position: Sekretariat, Sitzungsdienst

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 -11:30 Uhr
Donnerstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -18:00 Uhr

Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten: nach telefonischer Vereinbarung

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Busbahnhof Bad Doberan

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)steuer, also eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

Grundbesitz sind

  •  land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
  •  Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
Die Gemeinde setzt durch Satzung den Hebesatz fest und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bilden die zu entrichtende Steuer.

Fälligkeit der Grundsteuer:

Die Grundsteuer ist vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. oder jährlich zum 01.07. eines jeden Jahres fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides sind Vorauszahlungen gemäß der letzten Festsetzung zu leisten.