Europawahl durchführen

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust, Stadt

Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Ludwigslust - Meldebehörde

Schloßstraße 41
19288 Ludwigslust, Stadt

Zentraler Kontakt

Fax: 03874 526-109

Öffnungszeiten

  • Montag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
  • Dienstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
  • Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Wahlbenachrichtigung
  • Ausweisdokument

Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.

keine

Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:

  • Wähler oder Wählerin betritt den Wahlraum,  Beisitzer beziehungsweise Beisitzerin gibt Stimmzettel aus,
  • Wähler oder Wählerin kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
  • Wähler beziehungsweise Wählerin tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch,
  • Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
  • Wähler oder Wählerin wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

Sie geben Ihre Stimme auf einem Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie dann einzeln in die
Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie Ihren gewünschten Listenwahlvorschlag mit einem Kreuz oder anderweitig. Danach falten Sie den Stimmzettel so, dass man Ihre  Kennzeichnung nicht erkennen kann.
Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, gegebenenfalls nachdem Sie auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis vorgelegt haben, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Der Schriftführer oder die Schriftführerin vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:

Wahlberechtigte Deutsche werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Ludwigslust eingetragen, sofern Sie in Ludwigslust oder in einem der Ortsteile mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sind.

Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten im Einwohermeldeamt des Kooperativen Bürgerbüros Ludwgslust, in der Schloßstraße 41 einsehen.

am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr