Europawahl durchführen
Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.
Ihre zuständige Stelle
Stadt Waren (Müritz)
Zum Amtsbrink 1
17192
Waren (Müritz), Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Öffnungszeiten
Montag: 8:30 - 12:00 Uhr (Wohngeldbehörde vorübergehend geschlossen)
Dienstag: 8:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr (Wohngeldbehörde geschlossen)
Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr (Wohngeldbehörde und Standesamt geschlossen)
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Herr
Junghanß
Position:
Fachperson für Datenschutz
Kontakt
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
-
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Amt Zentrale Steuerung und Büro Landrat / Büro des Landrates
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-StadtEntfernung zu Waren (Müritz), Stadt: ca. 38 km
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Wahlbenachrichtigung
- Ausweisdokument
Voraussetzungen
Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:
- Wähler oder Wählerin betritt den Wahlraum, Beisitzer beziehungsweise Beisitzerin gibt Stimmzettel aus,
- Wähler oder Wählerin kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
- Wähler beziehungsweise Wählerin tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch,
- Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
- Wähler oder Wählerin wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Sie geben Ihre Stimme auf einem Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie dann einzeln in die
Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie Ihren gewünschten Listenwahlvorschlag mit einem Kreuz oder anderweitig. Danach falten Sie den Stimmzettel so, dass man Ihre Kennzeichnung nicht erkennen kann.
Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, gegebenenfalls nachdem Sie auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis vorgelegt haben, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Der Schriftführer oder die Schriftführerin vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.
Fristen
am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr