Europawahl durchführen

Ausgewähltes Gebiet: Bergen auf Rügen

Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.

Ihre zuständige Stelle

Amt Bergen auf Rügen
Haupt- und Ordnungsamt

Markt 5/6
18528 Bergen auf Rügen

Zentraler Kontakt

Fax: +49 3838 811-444
Die Faxnummer gilt für alle Mitarbeiter des Hauptamtes. Bitte geben Sie bei einen Fax daher stets den Namen des Mitarbeiters an. Danke

Mitarbeiter

Herr Steffen Ulrich
Telefon: +49 3838 811194
Fax: +49 3838 811444
Position: Amtsleiter Haupt- und Ordnungsamt

Öffnungszeiten

Dienstag:
09.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 17.30 Uhr
Donnerstag:
13.30 bis 15.30 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 9
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Stadtverkehr Bergen
Bus: Linie 32 Haltestelle Markt

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Wahlbenachrichtigung
  • Ausweisdokument

Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.

keine

Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:

  • Wähler oder Wählerin betritt den Wahlraum,  Beisitzer beziehungsweise Beisitzerin gibt Stimmzettel aus,
  • Wähler oder Wählerin kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
  • Wähler beziehungsweise Wählerin tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch,
  • Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
  • Wähler oder Wählerin wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

Sie geben Ihre Stimme auf einem Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie dann einzeln in die
Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie Ihren gewünschten Listenwahlvorschlag mit einem Kreuz oder anderweitig. Danach falten Sie den Stimmzettel so, dass man Ihre  Kennzeichnung nicht erkennen kann.
Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, gegebenenfalls nachdem Sie auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis vorgelegt haben, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Der Schriftführer oder die Schriftführerin vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.

am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr