Personalausweis beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Kühlungsborn, Stadt Ostseebad

Der Personalausweis kann für jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, unabhängig von ihrem Alter, beantragt werden.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Ostseebad Kühlungsborn
Einwohnermeldeamt

Ostseeallee 20
18225 Kühlungsborn, Stadt Ostseebad

Zentraler Kontakt

Telefon: 038293 823-0
Fax: 038293 823-333

Mitarbeiter

Frau Knorr
Telefon: 038293 823-408
Fax: 038293 823-333
Position: Sachbearbeiter/-in

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch nach Vereinbarung

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Freitag nach Vereinbarung

Parkplätze

Anzahl: 8
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
  • ggf. kann die Vorlage einer Geburtsurkunde erforderlich werden, z. B. immer dann, wenn bisher kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden war oder die Daten des Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
  • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • PIN-Neusetzen gebührenfrei
  • Einschaltung Online-Funktion gebührenfrei
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.

Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.