Personalausweis beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburgische Schweiz

Der Personalausweis kann für jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, unabhängig von ihrem Alter, beantragt werden.

Ihre zuständige Stelle

Amt Mecklenburgische Schweiz

von-Pentz-Allee 7
17166 Teterow, Bergringstadt

Weitere Anschriften

Adresse

Neue Straße 1
17168 Jördenstorf

Zentraler Kontakt

Telefon: 03996 12800
Telefon: 039977 3510
Fax: 03996 128025
Fax: 039977 35155
-Verwaltungsstelle Jördenstorf-

Mitarbeiter

Herr OAR Jens Behn
Telefon: 03996 128011
Telefon: 039977 35151
Fax: 039977 35155
Position: Leitender Verwaltungsbeamter
Herr Rainer Mucke
Telefon: 03996 128010
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen
Dienstag: 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr
außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
  • ggf. kann die Vorlage einer Geburtsurkunde erforderlich werden, z. B. immer dann, wenn bisher kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden war oder die Daten des Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
  • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • PIN-Neusetzen gebührenfrei
  • Einschaltung Online-Funktion gebührenfrei
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.

Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.