Personalausweis beantragen
Der Personalausweis kann für jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, unabhängig von ihrem Alter, beantragt werden.
Ihre zuständige Stelle
Amt Am Stettiner Haff
Stettiner Str. 1
17367
Eggesin, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Adresse
Goethestr. 12
17373
Ueckermünde
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 - 18.00 Uhr (Außenstelle)
Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr (Außenstelle)
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr (Außenstelle)
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. kann die Vorlage einer Geburtsurkunde erforderlich werden, z. B. immer dann, wenn bisher kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden war oder die Daten des Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Kosten
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- PIN-Neusetzen gebührenfrei
- Einschaltung Online-Funktion gebührenfrei
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.