Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr - Festsetzung
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des Gesetzes über...
Ihre zuständige Stelle
Hansestadt Stralsund - Der Oberbürgermeister
Ordnungsamt | Abt. Zentrale Bußgeldstelle
Schillstraße 5 - 7
18439
Stralsund, Hansestadt
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Weitere Anschriften
Postanschrift
Postfach2145
18408
Stralsund, Hansestadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Montag
8 – 12 Uhr
Dienstag
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Mittwoch
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Freitag
8 – 12 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Olof-Palme-Platz
Bus:
Linie 4
Bus:
Linie 1
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
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Team 31.22 - Verkehrsordnungswidrigkeiten
18507 Grimmen, StadtEntfernung zu Tribseer Vorstadt: ca. 23 km
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
www.stralsund.de/datenschutzinfo
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Feststellung der Ordnungswidrigkeit
Kosten
Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig.
Verfahrensablauf
Verwarnung/Anhörung
Bußgeldbescheid
Einspruch
Verfahren der Staatsanwaltschaft
Urteil des Amtsrichters in Strafsachen
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und auf der Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) des Bundes.
Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art und Schwere der Verkehrszuwiderhandlung.
Verwarnungsgeld:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde ein Verwarnungsgeld festlegen.
Bußgeld:
Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr können mit einem Bußgeld geahndet werden. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig. Rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24, 24a und 24c StVG werden in der Regel dann in das Fahreignungsregister (FAER) eingetragen, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet wurde; bei einer besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit werden zwei Punkte und bei einer verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit wird ein Punkt eingetragen.
Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Stralsund, Hansestadt:
In der Hansestadt Stralsund können Anhörungen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten online durchgeführt werden.
Die Bezahlung von Verwarngeldern für Verkehrsordnungswidrigkeiten kann online vorgenommen werden.
Fristen
- für die Annahme des Verwarngeldangebotes durch Zahlung: in der Regel eine Woche (§ 56 Abs. 2 OWiG)
- für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: zwei Wochen nach Zustellung