Personalausweis Statusabfrage

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburgische Schweiz

Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann. Nach Beantragung eines Personalausweises wird die Bundesdruckerei GmbH von der...

Ihre zuständige Stelle

Amt Mecklenburgische Schweiz

von-Pentz-Allee 7
17166 Teterow, Bergringstadt

Weitere Anschriften

Adresse

Neue Straße 1
17168 Jördenstorf

Zentraler Kontakt

Telefon: 03996 12800
Telefon: 039977 3510
Fax: 03996 128025
Fax: 039977 35155
-Verwaltungsstelle Jördenstorf-

Mitarbeiter

Herr OAR Jens Behn
Telefon: 03996 128011
Telefon: 039977 35151
Fax: 039977 35155
Position: Leitender Verwaltungsbeamter
Herr Rainer Mucke
Telefon: 03996 128010
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen
Dienstag: 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr
außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Ausweispflichtig sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG), sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.

Nach Beantragung eines Personalausweises wird die Bundesdruckerei GmbH von der Personalausweisbehörde beauftragt, den Ausweis zu erstellen. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 bis 6 Wochen. Nach Fertigstellung des Ausweises durch die Bundesdruckerei erhält der Antragsteller von dieser den sogenannten PIN-Brief mit der Information, dass der Personalausweis in Kürze zu Abholung bereit liegt. In der Regel kann der Antragsteller seinen Ausweis dann in den nächsten Tagen bei der Personalausweisbehörde abholen.

ca. 4 - 6 Wochen