Gewerberegisterauszug

Ausgewähltes Gebiet: Güstrow

Das Gewerberegister wird bei den örtlichen Ordnungsbehörden (kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt, amtsfreie Gemeinde, Amtsverwaltung) geführt und enthält alle gemäß...

Ihre zuständige Stelle

Barlachstadt Güstrow
Abteilung Ordnungsbehördliche Aufgaben

Baustraße 33
18273 Güstrow, Barlachstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03843 769-300
Fax: 03843 769-530

Mitarbeiter

Frau Veronika Zerbe
Telefon: 03843 769-312
Position: Sachbearbeiterin
Herr Frank Lippert
Telefon: 03843 769-321
Position: Sachbearbeiter
Herr Matthias Klich
Telefon: 03843 218052
Fax: 03843 218054
Funktion: Gerätewart
Frau Marianne Ullerich
Telefon: 03843 769-331
Position: Sachbearbeiterin
Herr Michael Lemal
Telefon: 03843 769-305
Position: Abteilungsleiter
Frau Samantha Schwarz
Telefon: 03843 769-306
Position: Sachbearbeiterin
Herr Friedemann Teufel
Telefon: 03843 769-310
Position: Sachbearbeiter
Herr Steffen Brandt
Telefon: 03843 769-333
Position: Sachbearbeiter

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
zusätzliche Termine nach Vereinbarung

Parkplätze

Parkdeck Baustraße
Anzahl:
Kostenpflichtig

Markt / Fürstenhof
Anzahl: 6
Kostenpflichtig

Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 8
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 2
Kostenpflichtig

Verkehrsanbindung

Bahnhof Güstrow
Regionalbahn: Güstrow - Laage - Rostock Hbf; Pasewalk - Neubrandenburg - Güstrow - Bützow - Schwerin - Ludwigslust; Elsterwerda - Berlin - Güstrow - Rostock
S-Bahn: Güstrow - Rostock Hbf - Warnemünde

Haltestelle Markt
Bus: 201 & zeitweise die Linien 203, 204, 210, 215, 241, 252, 250, 290

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Es ist ein formloser, schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben zu stellen:

  • Name der Firma oder des Gewerbetreibenden
  • zuletzt bekannte Anschrift
  • Angaben zur eigenen Person
  • bei erweiterten Auskünften: Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses durch Schilderung des Sachverhalts sowie Beifügung vorhandener Dokumente (zum Beispiel Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen)

Mündliche Anträge sind nicht zulässig.

Für die Auskunft fallen gemäß der Gewerbekostenverordnung M-V  Verwaltungsgebühren zwischen 5 und 23 Euro an. Es fallen auch dann Gebühren an, wenn der gesuchte Gewerbebetrieb/Gewerbetreibende nicht ermittelt werden konnte.

Den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister kann persönlich, schriftlich oder elektronisch gestellt werden. Eine Online-Auskunft ist nur bei den an das System angeschlossenen Verwaltungen möglich. Für Bürger werden nur einfache Auskünfte online erteilt. Erweiterte Auskünfte können online an Unternehmen erteilt werden. Bürger wenden sich bei erweiterten Auskünften bitte an die zuständige Behörde.

Die zuständige Stelle prüft den Antrag auf Vollständigkeit und ob ein rechtliches Interesse an einer Auskunft aus dem Gewerberegister besteht. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, wird nach erfolgter Prüfung der Auszug aus dem Gewerberegister übersandt. Der Gebührenbescheid wird per Post zugeschickt.

Das Gewerberegister wird bei den örtlichen Ordnungsbehörden (kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt, amtsfreie Gemeinde, Amtsverwaltung) geführt und enthält alle gemäß Gewerbeordnung (GewO) angezeigten Unternehmen und Betriebe, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

Der Name des Betriebes oder Inhabers, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit sind allgemein zugänglich. Für eine darüber hinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft muss ein rechtliches Interesse nachgewiesen werden (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen; Kreditvergaben an den Gewerbetreibenden).

Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie zum Beispiel das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Stelle.

Die Auskünfte aus der Gewerbekartei entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt die Behörde keine Gewähr.

Über abgemeldete Betriebe wird grundsätzlich keine Auskunft erteilt. Damit ist bei Auskunftsbegehren, das mit einem glaubhaften Interesse verbunden ist (z.B. bei Klageverfahren, Insolvenzen und Ansprüchen sonstiger Art) im konkreten Einzelfall eine Auskunft möglich.