Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen

Ausgewähltes Gebiet: Usedom-Nord

Für die baugenehmigungsfrei gestellte Errichtung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. Dafür reichen Sie bei der zuständigen Gemeinde die erforderlichen Unterlagen ein.

Ihre zuständige Stelle

Amt Usedom Nord

Möwenstraße 1
17454 Zinnowitz, Ostseebad

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 38377 730
Fax: +49 38377 73199

Mitarbeiter

Frau Kathleen Keil
Telefon: +49 38377 73101
Fax: 038377 73199
Position: Amtsleiterin
Funktion: Fachgebietsleiterin Organisation;Fachgebietsleiterin Schulverwaltung;Ausbildungsleiterin
Herr Martin Müller
Telefon: +49 38377 73140
Fax: +49 38377 73149
Position: Amtsleiter/-in Bauamt
Frau Franziska Nisser
Telefon: +49 38377 73146
Fax: +49 38377 73149
Position: Sachbearbeiter/-in Liegenschaften
Herr Daniel Hunger
Telefon: +49 38377 73143
Fax: 038377 73149
Position: Mitarbeiter Bauleitplannung / Gehölzschutz
Herr Rick Richter
Telefon: +49 38377 73133
Fax: +49 38377 73139
Position: Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein
Funktion: <p>Ausweis-, Pass- und Meldewesen</p>
Frau Heike Wagner
Telefon: +49 38377 73131
Fax: 038377 73139
Position: Mitarbeiterin Standesamt / Friedhofsangelegenheiten
Frau Christiane Radtke
Telefon: +49 38377 73100
Fax: +49 38377 73199
Position: Sekretärin
Funktion: Sachbearbeiterin Zentrale, Kommunikation
Herr Jörg Behrendt
Telefon: +49 38377 73142
Fax: 038377 73149
Position: Sachbearbeiter Gebäudemanagement;Sachbearbeiter/-in Bauamt
Frau Vivien Kluth
Telefon: +49 38377 73134
Fax: +49 38377 73139
Position: Sachbearbeiter Feuerwehr/Sport; Sachbearbeiter/-in Wohngeldbehörde
Frau Kerstin Teske
Telefon: +49 38377 73111
Fax: 038377 73199
Position: Leitende Verwaltungsbeamte
Funktion: Leitende Verwaltungsbeamtin
Frau Manuela Suhm
Telefon: +49 38377 73132
Fax: +49 38377 73139
Position: Sachbearbeiter/-in Gewerbeamt; Sachbearbeiter/-in Standesamt
Funktion: Sachbearbeiterin Gewerbeangelegenheiten; Standesbeamtin
Herr Wolfgang Gehrke
Telefon: +49 38377 73200
Fax: +49 38377 73199
Position: Amtsvorsteher
Frau Corinna Adrion
Telefon: +49 38377 73141
Fax: 038377 73149
Position: Mitarbeiterin Bauleitplanung / Gehölzschutz
Frau Nicole Ludwig
Telefon: +49 38377 73127
Fax: +49 38377 73129
Position: Sachbearbeiterin Kosten- und Leistungsrechnung, Geschäftsbuchhaltung, Fördermittelabrechnung
Frau Ramona Lachnit
Telefon: +49 38377 73114
Fax: +49 38377 73199
Position: Sachbearbeiter/-in Personalangelegenheiten
Frau Kerstin Kühne
Telefon: +49 38377 73233
Fax: 038371 232239
Position: Sachbearbeiter/-in Wohngeld, Kita
Frau Antje Höfs
Telefon: +49 38377 73144
Fax: +49 38377 73149
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Herr Holger Kickhefel
Telefon: +49 38377 73151
Fax: +49 38377 73199
Position: Sachbearbeiter EDV Schulen
Funktion: Sachbearbeiter EDV Schulen
Frau Franziska Berg
Telefon: +49 38377 73122
Fax: +49 38377 73129
Position: Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung, Haushaltsplanung/Controlling
Herr Andi Seehase
Telefon: +49 38377 73125
Fax: +49 38377 73129
Position: Amtsleiter/-in Kämmerei
Frau Ruth Beck
Telefon: +49 38377 73234
Fax: 038371 232239
Position: Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein
Funktion: <p>Ausweis-, Pass- und Meldewesen</p>
Her Lars-Odin Nagel
Telefon: +49 38377 73151
Fax: +49 38377 73199
Position: Sachbearbeiter/-in IT;Sachbearbeiter Digitalisierung
Funktion: IT-Verantwortlicher;Redakteur (Internet und Infodienste) - Kommunalverwaltung;IT-Sicherheitsbeauftragter
Frau Jaqueline Bergmann
Telefon: +49 38377 73124
Fax: +49 38377 73129
Position: Sachbearbeiter/-in Vollstreckung
Herr Rene Seela
Telefon: +49 38377 73148
Fax: +49 38377 73149
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Frau Anja Seela
Telefon: +49 38377 73113
Fax: +49 38377 73199
Position: Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung, Haushaltsplanung/Controlling
Frau Janine Neumann
Telefon: +49 38377 73121
Fax: +49 38377 73129
Position: Kassenleiter/-in;Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung, Mahnwesen

Öffnungszeiten

  • Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
  • Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr  und  14.00 Uhr - 16.00 Uhr
  • Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
  • Donnerstag 09.00 Uhr  - 12.00 Uhr und  14.00Uhr - 18.00 Uhr
  • Freitag nur mit Terminvereinbarung

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Formulare vorhanden: ja
  • Online-Dienst vorhanden: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Einreichung der erforderlichen Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)
  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Festsetzungen darüber enthält
  • Vollständige Einreichung der erforderlichen Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
  • Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften
  • Für Ihr Bauvorhaben brauchen Sie keine Genehmigung, wenn
    • es in einem Bebauungsgebiet liegt, dessen Bebauungsplan genehmigt wurde,
    • es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht,
    • die Erschließung durch den Bebauungsplan geregelt ist und
    • die Gemeinde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren verlangt oder eine vorläufige Untersagung beantragt.
  • Falls Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beabsichtigt sind, müssen diese vor dem Einreichen der Genehmigungsfreistellung separat beantragt und genehmigt sein

eventuell Gebühren nach der Satzung der Gemeinde

Eine Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage reichen Sie im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular ein. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.

Reichen Sie die Unterlagen bei der zuständigen Gemeinde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Bearbeitungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

Die zuständige Gemeinde prüft Ihren Unterlagen. Erhalten Sie innerhalb eines Monats keine Rückmeldung von der zuständigen Gemeinde oder erklärt sie schon vorher schriftlich, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und sie eine Untersagung nach § 15 Absatz 1 Satz 2 des Baugesetzbuches nicht beantragen wird, dürfen Sie mit dem Bau beginnen. Entscheidet die Gemeinde, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, bekommen Sie Ihre Unterlagen zurück. Sie können bei Einreichung der Unterlagen bestimmen, dass Ihre Bauunterlagen in diesem Fall an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet und als Bauantrag behandelt werden sollen.

Die Genehmigungsfreistellung ist gegebenenfalls gebührenpflichtig.

Für die Vorlage auf Genehmigungsfreistellung müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Onlineservice nutzen. Der Bauherr muss die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure) in Anspruch nehmen. Zu den vorzulegenden erforderlichen Unterlagen gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung der eingereichten Genehmigungsfreistellung erforderlich sind.

Die Genehmigungsfreistellung ist je nach Gemeindesatzung gebührenpflichtig.

  • Wenn Ihnen eine Genehmigungsfreistellung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.