Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Krakow am See

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude, für sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, für Nebengebäude und für Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben und für Mobilställe.

Ihre zuständige Stelle

Amt Krakow am See

Markt 2
18292 Krakow am See, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038457 304-32
Fax: 038457 304-10

Mitarbeiter

Frau Stephanie Möller
Telefon: 038457 304-23
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Anne Fischer
Telefon: 038457 304-34
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Anne-Katrin Kapust
Telefon: 038457 304-57
Fax: 038457 304-60
Position: Sachbearbeiterin
Frau Annette Taron
Telefon: 038457 304-57
Fax: 038457 304-10
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Sabrina Fröhling
Telefon: 038457 304-25
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Sabrina Nehls
Telefon: 038457 304-17
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Ingrid Schwanke
Telefon: 038457 304-21
Position: Sachbearbeiter/in
Herr Steffen Oesterreich
Telefon: 038457 304-30
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Mandy Stochaj
Telefon: 038457 304-26
Fax: 038457 304-10
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Odette Reinhardt
Telefon: 038457 304-22
Position: Sachbearbeiter/in
Funktion: Standesbeamtin; Stellv. Leiter/-in
Frau Arite Nowak
Telefon: 038457 304-14
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Jana Schmidt
Telefon: 038457 304-20
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Gudrun Odebrecht
Telefon: 038457 304-14
Position: Sachbearbeiter/in
Herr Sven Hoffmann
Telefon: 038457 304-71
Fax: 038457 304-10
Position: Sachbearbeiter/in
Herr Jens Rodenstein
Telefon: 038457 304-24
Mobiltelefon: 0162 6030194
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Doreen Ihde
Telefon: 038457 304-53
Fax: 038457 304-10
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Steffi Lucht
Telefon: 038457 304-29
Position: Fachbereichsleiter/-in
Funktion: 1. stellv. LVB
Frau Andrea Such
Telefon: 038457 304-31
Position: Sachbearbeiter/in
Herr Carsten Bast
Telefon: 038457 304-27
Position: Fachbereichsleiter/-in
Frau Ramona Lehsten
Telefon: 038457 304-33
Position: Sachbearbeiter/in
Funktion: Stellv. Leiterin
Frau Astrid Rohde
Telefon: 038457 304-19
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Andrea Wächtler
Telefon: 038457 304-53
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Andrea Ritter
Telefon: 038457 304-16
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Dagmar Lehsten
Telefon: 038457 304-32
Fax: 038457 304-10
Position: Leitende Verwaltungsbeamtin
Herr Jacob Lerchenfeld
Telefon: 038457 304-24
Mobiltelefon: 0162 6030209
Position: Sachbearbeiter/in

Öffnungszeiten

Sprechzeiten in Krakow am See:

Montag geschlossen

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Sprechzeiten in Lalendorf:

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag geschlossen

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag geschlossen

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Der Bauantrag ist unter Verwendung des öffentlich bekannt gemachten Bauformulars:

„Bauantrag/Bauantrag im vereinfachten Verfahren/Antrag auf Vorbescheid/Vorlage in der Genehmigungsfreistellung“

zu stellen.

Neben dem Bauantrag sind die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Baubeschreibung, Bauzeichnungen usw.) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Welche Unterlagen vorzulegen sind, ergibt sich aus der Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V.

  • mindestens 60,00 EUR
  • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Bauantrags; Details siehe Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern.

Der Bauantrag ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese prüft den Bauantrag und trifft die Entscheidung. Sie beteiligt zuvor die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann.

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude, für sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, für Nebengebäude und für Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben und für Mobilställe. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ist die bauaufsichtliche Prüfung auf bestimmte Vorschriften beschränkt. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft aber, ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist und Abständsflächen und Abstände nach § 6 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern eingehalten werden. Die Behörde entscheidet auch über Abweichungen nach § 67 Absatz 1 und 2 Satz 2 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und über andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, soweit diese durch eine Baugenehmigung entfallen.

Die Beschränkung des Prüfprogrammes führt dazu, dass die Bauherren und die am Bau Beteiligten die Verantwortung dafür tragen, dass ihr Bauvorhaben auch die nicht geprüften Vorschriften einhält.

Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung beträgt drei Jahre. Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Auf Antrag kann diese Frist um ein weiteres Jahr verlängert werden.