Als Wahlhelfer freiwillig melden

Ausgewähltes Gebiet: Güstrow

Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden.

Ihre zuständige Stelle

Barlachstadt Güstrow
Abteilung Bürgerbüro

Markt 1
18273 Güstrow, Barlachstadt

Zentraler Kontakt

Fax: 03843 769-532

Mitarbeiter

Frau Anke Stönner
Telefon: 03843 769-175
Position: Sachbearbeiterin
Frau Evelyn Harloff
Telefon: 03843 769-170
Position: Abteilungsleiterin

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Online-Terminvereinbarung

Parkplätze

Parkdeck Baustraße
Anzahl:
Kostenpflichtig

Markt / Fürstenhof
Anzahl: 6
Kostenpflichtig

Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 8
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 2
Kostenpflichtig

Verkehrsanbindung

Bahnhof Güstrow
Regionalbahn: Güstrow - Laage - Rostock Hbf; Pasewalk - Neubrandenburg - Güstrow - Bützow - Schwerin - Ludwigslust; Elsterwerda - Berlin - Güstrow - Rostock
S-Bahn: Güstrow - Rostock Hbf - Warnemünde

Haltestelle Markt
Bus: 201 & zeitweise die Linien 203, 204, 210, 215, 241, 252, 250, 290

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

keine

Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeindewahlbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde melden.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
  
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde, das Amt oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Nehmen Sie bitte bezüglich der Bewerbung als Wahlhelfer Kontakt mit Ihrer Gemeinde, Ihrem Amt oder Ihrer Stadtverwaltung auf. Bewerbungen sind rechtzeitig vor dem Tag der Wahl beziehungsweise der Abstimmung oder nach entsprechendem Aufruf in der Presse möglich.