Nebenwohnung abmelden

Ausgewähltes Gebiet: Lubmin

Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Ihre zuständige Stelle

Amt Lubmin

Geschwister-Scholl-Weg 15
17509 Lubmin, Seebad

Zentraler Kontakt

Telefon: 038354 350-0
Fax: 038354 22197

Mitarbeiter

Frau Astrid Holzhüter
Telefon: 038354 35020
Fax: 038354 22197
Position: Leitende Verwaltungsbeamtin
Herr Klaus Buchheister
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr mit Terminvereinbarung
Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr mit Terminvereinbarung

Parkplätze

vorhanden
Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Bestätigung des Wohnungsgebers

vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und / oder Reisepass)

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Es fallen keine Gebühren an.

Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.