Nebenwohnung abmelden
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Ihre zuständige Stelle
Amt Schönberger Land
Fachbereich III - Ordnung und Soziales
Dassower Straße 4
23923
Schönberg, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Die Fachbereiche und Sachgebiete haben grundsätzlich an folgenden Tagen geöffnet:
- Montag von 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
- Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
- Freitag geschlossen
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
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Amt Schönberger Land
23923 Schönberg, Stadt
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und / oder Reisepass)
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.