Änderung der Hauptwohnung melden

Ausgewähltes Gebiet: Adamsdorf

Als meldepflichtige Personen haben Sie jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen. 

Ihre zuständige Stelle

Amt Neustrelitz-Land
Zentrale Dienste

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz, Residenzstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03981 45750
Fax: 03981 457512

Mitarbeiter

Herr Thomas Jahn
Telefon: 03981 457519
Fax: 03981 457512
Frau Anja Ewert
Telefon: 03981 457519
Fax: 03981 457512
Position: Sachbearbeiter/-in Wohngeld, Kita
Funktion: Sachbearbeiter/in Kita, Schule, Wohngeld, Sportstätten
Frau Sandra Rupaner
Telefon: 03981 457534
Fax: 03981 457512
Position: Personalangelegenheiten; Sachbearbeiterin Umsatzsteuer
Funktion: Sachbearbeiterin Personalangelegenheiten
Frau Andrea Kohlmeyer
Telefon: 03981 457540
Fax: 03981 457512
Position: Sekretariat, Sitzungsdienst
Funktion: Sachbearbeiterin Sitzungsmanagement/zentrale Gremien
Frau Gabriela Krüger
Telefon: 03981 457520
Fax: 03981 457512
Position: Fachbereichsleiterin
Funktion: Sachbearbeiter IT-Management /Datenschutz-und Sicherheitsbeauftragter
Frau Julia Braun
Telefon: 03981 457535
Fax: 03981 457512
Position: Sachbearbeiter/-in Einwohnermeldeamt
Funktion: Sachbearbeiter Wahlen/Allgemeine Kommunalaufsicht; Sachbearbeiter/in Standesamt / Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

  • Di  09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
  • Do 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.30 Uhr
  • Fr  09.00 - 12.00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Bitte bringen Sie ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) mit.

Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.

Ihre bisherige Hauptwohnung wird von Ihnen als Nebenwohnung genutzt oder Ihre bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung.

keine

Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist Pflicht.

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen. 

Hauptwohnung ist:

  • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
  • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. 
  • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.

Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.