Personalausweis als vorläufigen Personalausweis beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Grabow

Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Grabow

Am Markt 1
19300 Grabow, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038756 503-0
Fax: 038756 503-47

Mitarbeiter

Frau Kathleen Bartels
Telefon: 038756 503-14
Fax: 038756 503-47
Position: Bürgermeisterin
Frau Gabriele Gerstberger
Telefon: 038756 503-14
Fax: 038756 503-47
Position: Sekretariat, politische Gremien Stadt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Rosenstraße
Anzahl:
Kostenfrei

Marktplatz
Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Marktplatz
Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Spezielle Hinweise für Amt Grabow:

Erforderliche Unterlagen im Amt Grabow.

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

  • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
    • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

Geltungsdauer

3 Monate