Personalausweis: Verlust anzeigen und neuen Personalausweis beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Peenetal/Loitz

Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber Ihrer oder einer sonstigen Personalausweisbehörde oder gegenüber der Polizei...

Ihre zuständige Stelle

Amt Peenetal/Loitz - Amt Peenetal/ Loitz

Zentraler Kontakt

Telefon: 039998 153-0
Fax: 039998 15320

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
Aufzug vorhanden: Keine Angabe

Datenschutz

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Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Verlustanzeige
  • gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtlicher Lichtbildausweis oder Führerschein)

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
  • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

Für die Verlustanzeige fällt keine Gebühr an.
Für einen neuen oder einen vorläufigen Personalausweis sind die in der Personalausweisgebührenordnung vorgeschriebenen Gebühren zu entrichten.

Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber Ihrer oder einer sonstigen Personalausweisbehörde oder gegenüber der Polizei anzeigen.

Sie können gleichzeitig bei Ihrer oder – gegen Zuschlag/Aufpreis – einer sonstigen Personalausweisbehörde einen neuen Personalausweis beantragen.

Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht mehr haben, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen.
Die Beantragung eines neuen Personalausweises ist notwendig.
Ist die Bearbeitungsdauer von ca. 4 Wochen zu lang, kann bei Bedarf ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Dieser wird unmittelbar ausgestellt.

Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.