Erlaubnis für die Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Demmin, Hansestadt

Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bauamt / Tiefbau

Zum Amtsbrink 2
17192 Waren (Müritz), Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 57087-2460
Fax: +49 395 57087-65965

Mitarbeiter

Hajo Schütt
Telefon: +49 39557087246 0
Fax: 0395 5708765965
Katrin Maus
Telefon: +49 39557087243 2
Angela Kostbade
Telefon: +49 39557087255 0
Fax: 03998 202523
Anke Martens
Telefon: +49 39557087246 2
Fax: 0395 5708765965
Robert Schwark
Telefon: +49 39557087245 4
Fax: 0395 5708765965
Kathrin Krzyslak
Telefon: +49 39557087219 1
Fax: 0395 5708765977
Simona Kiehn
Telefon: +49 39557087246 4
Fax: 0395 5708765965
Peter Kurth
Telefon: +49 39557087243 5
Fax: 0395 5708765965
Andreas Heymann
Telefon: +49 39557087338 7
Marcella Schröder
Telefon: +49 39557087247 6
Telefon: +49 39557087247 6
Fax: 0395 5708765965
Fax: 0395 5708765965
Olaf Böhme
Telefon: +49 39557087249 2
Fax: 0395 5708765965

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe

Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen

für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 50
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Am Bürgerhaus
Bus: 3
Bus: 2
Bus: 11/12 (dat Bus)
Bus: Citylinie

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Formloser Antrag mit Vorhabenbeschreibung und Lageplan

Die Gebührenhöhe richtet sich nach Maßgabe von Sondernutzungsgebührenordnungen/-satzungen, zu denen auf Wunsch die jeweils zuständige Behörde Auskünfte erteilt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Die Gebührenhöhe richtet sich beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nach der Gebührensatzung für die Sondernutzung an Kreisstraßen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

 

Satzung über die Sondernutzung an Kreisstraßen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/media/custom/2037_1532_1.PDF?1503537085

 

 

Gebührensatzung für die Sondernutzung an Kreisstraßen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/media/custom/2037_1533_1.PDF?1503537086

Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Behörde zu stellen. Im Antrag ist der Standort der geplanten Sondernutzung so präzise wie möglich zu beschreiben. Des Weiteren sind zum Beispiel die Art, Ausmaß und Dauer der Sondernutzung darzustellen.

Bei geplanter Errichtung oder Aufstellen von Anlagen sind diese und ihre Auswirkung auf die Straße zu nennen und die Größen der in Anspruch zu nehmenden Straßenflächen begründet darzulegen.

Bei geplanten Arbeiten an der Straße ist zusätzlich eine Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde einzuholen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Anträge für Leitungsverlegungen, Zufahrten (außerorts) oder sonstige Nutzungen sind schriftlich oder digital beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt/ Sachgebiet Tiefbau einzureichen.

Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. Zu den öffentlichen Straßen gehören dabei auch die Parkplätze.

Sondernutzungen sind beispielsweise:

  • Verkaufswagen/Verkaufsstände
  • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
  • Informationsstände
  • Werbeaufsteller/Werbetafeln
  • Tische/Stühle
  • Fahrradständer
  • Plakatierung
  • Zufahrten zu Straßen außerhalb von Ortschaften
  • Veranstaltungen

Die Sondernutzungserlaubnis wird befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.

  • Soweit für eine Veranstaltung eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, schließt diese die Sondernutzungserlaubnis mit ein.

Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung zu stellen. Es ist im eigenen Interesse, für die Bearbeitung einschließlich eventueller Rückfragen einen zeitlich ausreichenden Vorlauf einzuplanen.