Mietspiegel einsehen

Ausgewähltes Gebiet: Woldegk

Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung finden Sie im Mietspiegel, wenn ein solcher für Ihre Stadt oder Gemeinde vorliegt.

Ihre zuständige Stelle

Amt Woldegk

Karl-Liebknecht-Platz 1
17348 Woldegk, Windmühlenstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03963 2565-0
Fax: 03963 2565-65

Mitarbeiter

Frau Anke Otto-Knauft
Telefon: 03963 256521
Position: Sachbearbeiterin
Frau Pape
Telefon: 03963 256519
Herr Alf Reuter
Telefon: 03963 256522
Position: Sachbearbeiter
Frau Nadine Moritz-Deutschländer
Telefon: 03963 256532
Position: Sachbearbeiterin
Funktion: Standesbeamtin
Herr Wallitt
Telefon: 03963 256526
Frau Bärbel Friese
Telefon: 03963 256537
Position: Sachbearbeiterin
Frau Karola Kroll
Telefon: 03963 2565036
Position: Sachbearbeiterin
Frau Ruthenberg
Telefon: 03963 256520
Frau Veronika Ramp
Telefon: 03963 256516
Position: Sachbearbeiterin
Frau Riesner
Telefon: 03963 256550
Herr Balzer
Telefon: 03963 256518
Position: Leiter Bauamt
Frau Kerstin Lütge
Telefon: 03963 256552
Position: Sachbearbeiterin
Frau Gunhild Wosny
Telefon: 03963 256528
Position: Sachbearbeiterin
Herr Dirk Nebe
Telefon: 03963 256517
Herr Sven Reimann
Telefon: 03963 256512
Position: Leitender Verwaltungsbeamter

Öffnungszeiten


Montag: geschlossen
Dienstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag: geschlossen
außerhalb: der Öffungszeiten nach Vereinbarung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,

  • ob eine Mieterhöhung berechtigt ist,
  • ob die Miethöhe bei Mietbeginn zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
  • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen

  • einfachen Mietspiegeln
  • und qualifizierten Mietspiegeln.

Der einfache Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese wird aus den Mieten gebildet, die in den letzten 6 Jahren anlässlich einer Neuvermietung oder durch Mieterhöhung neu festgesetzt wurden. Dabei fließen Mieten von mietpreisgebundenen Wohnungen nicht in die Vergleichsmiete ein.

Damit eine derartige Übersicht tatsächlich auch als Mietspiegel gilt, muss sie von der zuständigen Behörde, das sind in der Regel die Gemeinden, oder von den Interessenvertretungen der Vermietenden und der Mietenden gemeinsam erstellt oder anerkannt werden.

Ein qualifizierter Mietspiegel muss darüber hinaus so erstellt werden, dass er anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen folgt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen.

 Die Mietspiegelmiete wird je Quadratmeter ausgewiesen. Sie fällt unterschiedlich hoch aus, je nachdem,

  • wo eine Wohnung liegt und
  • wie groß,
  • alt,
  • energetisch saniert
  • oder luxuriös ausgestattet sie ist.

Hinsichtlich der Ausstattung der Wohnung spielen etwa eine Rolle:

  • Doppelglasfenster,
  • Strukturheizkörper oder
  • Parkettboden.

Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. 

Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren und eine Neuerstellung alle 4 Jahre vorgeschrieben.