Führerschein - Wiederaushändigung
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer...
Ihre zuständige Stelle
Hansestadt Stralsund - Der Oberbürgermeister
Ordnungsamt | Abt. Verkehrsangelegenheiten
Schillstraße 5 - 7
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Postfach2145
18408
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Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Montag
8 – 12 Uhr
Dienstag
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
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Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Freitag
8 – 12 Uhr
Online-Terminvereinbarung
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Olof-Palme-Platz
Bus:
Linie 4
Bus:
Linie 1
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Die gleichen Unterlagen, wie bei einer Ersterteilung, nämlich:
1. Für alle Klassen:
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Meldebescheinigung,
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild).
2. Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich zu 1.:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,
- Sehtestbescheinigung.
3. Für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.
4. Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.: Gutachten über besondere Anforderungen.
In vielen Fällen ist außerdem zur Beurteilung, ob die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist, ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Voraussetzungen
Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Da die entsprechenden Ermittlungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sollte der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.
Rechtsgrundlagen
§ 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Fristen
Der Neuerteilungsantrag sollte drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist (jedoch nicht früher) bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.