Führerschein - Ausstellung der Karteikartenabschrift beantragen
Der Verlust oder Diebstahl Ihres alten Führerscheins ist unverzüglich anzuzeigen und Sie benötigen ein Ersatzdokument, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet habe...
Ihre zuständige Stelle
Stadt Boizenburg/ Elbe
Kirchplatz 1
19258
Boizenburg/Elbe, Stadt
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Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
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Stadt Boizenburg/ Elbe - Kooperatives Bürgerbüro
19258 Boizenburg/Elbe, StadtEntfernung zu Boizenburg/Elbe, Stadt: ca. 0 km
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Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde
19370 Parchim, StadtEntfernung zu Boizenburg/Elbe, Stadt: ca. 75 km
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für Landkreis Ludwigslust-Parchim:
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Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
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Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung)
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Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. Biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
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Diebstahlsanzeige von der Polizei
- bei Verlust Abgabe einer Versicherung an Eides statt
Voraussetzungen
Ihnen wurde vor 1999 eine Fahrerlaubnis erteilt und Sie haben nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet.
Kosten
Es fallen Gebühren und Auslagen an, deren Höhe sich nach dem Verwaltungsaufwand bemisst, in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr niedergelegt sind und von der Fahrerlaubnisbehörde festgesetzt werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für Landkreis Ludwigslust-Parchim:
- Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Verfahrensablauf
Der Diebstahl Ihres alten Führerscheins ist unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen, damit eine Fahndungsausschreibung beim Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern veranlasst werden kann. Liegen keine Hinweise vor, dass eine Straftat für den Verlust ursächlich ist, wird die Fahndungsausschreibung beim Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern durch die Fahrerlaubnisbehörde veranlasst. Sie beantragen bei der Fahrerlaubnisbehörde die Neuausstellung eines Führerscheins Ihrer vor 1999 erteilten Fahrerlaubnis. Ist Ihr Führerschein verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen, werden Sie der Pflicht, Ihren Führerschein als Nachweis Ihrer Fahrerlaubnis vorzulegen, nicht nachkommen können. Gegebenenfalls wird die Fahrerlaubnisbehörde von Ihnen verlangen, eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des verloren gegangenen Führerscheins abzugeben. Die Fahrerlaubnisbehörde holt Auskünfte aus dem Fahreignungsregister, dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und/oder ausländischen Registern ein, ob Ihre Fahrerlaubnis vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist. Wurde die Fahrerlaubnis vor 1999 erteilt, wird die nun zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der vormaligen Behörde um eine Karteikartenabschrift bitten. Hat sich die Fahrerlaubnisbehörde darüber versichert, dass Sie als der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen, wird sie die Bundesdruckerei mit der Herstellung eines neuen Führerscheins beauftragen, der gegebenenfalls Ihnen nach Hause zugesandt wird. Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden, ist der alte Führerschein unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Der Verlust oder Diebstahl Ihres alten Führerscheins ist unverzüglich anzuzeigen und Sie benötigen ein Ersatzdokument, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben oder verzichten wollen. Die Erklärung des Verzichtes ist bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben. Wenn Sie nach Erwerb der Fahrerlaubnis und nach Ausstellung Ihres alten Führerscheins Ihren Wohnsitz in einen anderen Landkreis oder eine andere kreisfreie Stadt verlegt haben, wird ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (sogenannte Karteikartenabschrift) der ausstellenden Behörde benötigt.
Diese "Karteikartenabschrift" können Sie bereits vorab bei der ehemals ausstellenden Behörde anfordern oder die für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde fordert die Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde an.
Fristen
Der Verlust oder Diebstahl des alten Führerscheins ist unverzüglich anzuzeigen. Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden, ist der alte Führerschein unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern.