Fahrerkarte beantragen
Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben.
Ihre zuständige Stelle
Stadt Boizenburg/ Elbe
Kirchplatz 1
19258
Boizenburg/Elbe, Stadt
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
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Stadt Boizenburg/ Elbe - Kooperatives Bürgerbüro
19258 Boizenburg/Elbe, StadtEntfernung zu Boizenburg/Elbe, Stadt: ca. 0 km
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Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow
19230 Hagenow, StadtEntfernung zu Boizenburg/Elbe, Stadt: ca. 32 km
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Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust
19288 Ludwigslust, StadtEntfernung zu Boizenburg/Elbe, Stadt: ca. 52 km
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Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde
19370 Parchim, StadtEntfernung zu Boizenburg/Elbe, Stadt: ca. 75 km
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Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim
19370 Parchim, StadtEntfernung zu Boizenburg/Elbe, Stadt: ca. 75 km
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Hinweis nach Art. 13 DSGVO
Erforderliche Unterlagen
- EU-Kartenführerschein (bei Inhabern einer deutschen Fahrerlaubnis) oder Nachweis über eine Fahrberechtigung, die in einem anderen EU-/EWR-Staat oder Drittland ausgestellt wurde (eventuell beglaubigte Übersetzung)
- Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
- Biometrisches Lichtbild
Spezielle Hinweise für Landkreis Ludwigslust-Parchim:
- gültige Fahrerkarten sind bei der Beantragung vorzuzeigen
- abgelaufene Fahrerkarten sind bei der Beantragung nicht erforderlich (gilt auch bei Verlängerung und Verlust). Grund ist, die Nachweispflicht innerhalb der ersten 28 Tage nach Ablauf (§ 6 FPersV)
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss einen Hauptwohnsitz in Deutschland haben beziehungsweise ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland nachweisen.
Die Fahrerkarte können nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des EU-Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein EU-Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte gleichzeitig mit beantragt werden. Es muss wenigstens eine der folgenden Fahrerlaubnisklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
Kosten
Für Amtshandlungen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Fahrtenschreiberkarten (Fahrer-, Werkstatt-, Unternehmens- und Kontrollkarten) werden Verwaltungsgebühren erhoben. Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren richten sich nach der Fahrpersonalgesetz-Zuständigkeits- und -Kostenlandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 26.04.2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. August 2009 (GVOBl. M-V S. 512). Darin sind Kosten durch Auslagen oder Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes nicht enthalten. Die Höhe der Gebühren und Auslagen können bei der antragsbearbeitenden Behörde oder Stelle erfragt werden.
Spezielle Hinweise für Landkreis Ludwigslust-Parchim:
Fahrerkarte Ersterteilung bzw. Ersatz/Verlängerung
Erteilung einer Fahrerkarte (202.10): 22,00 EUR
Personalisierung einer Kontrollgerätekarte (202.11): 12,00 EUR
Direktversand der Fahrerkarte (213.4): 3,00 EUR
Gesamt: 37,00 EUR
Fahrerkarte Verlust
Erteilung einer Fahrerkarte (202.10): 22,00 EUR
Personalisierung einer Kontrollgerätekarte (202.11): 12,00 EUR
Eidesstattliche Versicherung (256.1): 30,70 EUR
Direktversand der Fahrerkarte (213.4): 3,00 EUR
Gesamt: 67,70 EUR
Anmerkung: Bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige wird auf die eidesstattliche Versicherung verzichtet.
Verfahrensablauf
Zur Antragstellung der Fahrerkarte ist eine persönliche Vorsprache bei der Behörde erforderlich, da eine Unterschrift zu leisten ist. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben, die Schreibweise der persönlichen Daten und des Inhalts.
Dem Antrag sind die jeweils erforderlichen Unterlagen und die Fahrerkarte beizufügen. Vor Ablauf ihrer Gültigkeit stellt die zuständige Behörde dem Antragsteller eine neue Karte aus.
Bis zum Erhalt seiner neuen Fahrerkarte muss der Fahrer zu Beginn seiner Fahrt die Angaben über das von ihm gelenkte Fahrzeug ausdrucken und in den Ausdruck die Angaben eintragen, mit denen der Fahrer identifiziert werden kann (Name, Nummer der bisherigen Fahrerkarte oder des Führerscheins), und seine Unterschrift anbringen, sowie seine Lenkzeiten, die Zeiten für andere Arbeiten und seine Bereitschaftszeit eintragen, und am Ende seiner Fahrt die Angaben über die vom Fahrtenschreiber aufgezeichneten Zeiten ausdrucken, die vom Fahrtenschreiber nicht erfassten Zeiten vermerken, in denen er seit dem Erstellen des Ausdrucks bei Fahrtantritt andere Arbeiten ausgeübt hat, Bereitschaft hatte oder eine Ruhepause eingelegt hat, und auf diesem Dokument die Angaben eintragen, mit denen der Fahrer identifiziert werden kann (Name, Nummer der bisherigen Fahrerkarte oder des Führerscheins), und seine Unterschrift anbringen.
Der Fahrer kann seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen, bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeugs zu seinem Standort erforderlich ist, sofern der Fahrer nachweisen kann, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums vorzulegen oder zu benutzen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die
- zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie
- Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.
Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen.
Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Zentrales Kontrollgerätkartenregister, international: TACHOnet).
Folgende Daten sind ablesbar:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift des Antragstellers
- Führerscheinnummer
- Nationalität des ausstellenden Staates
- Gültigkeitsdauer (von / bis)
- Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich Unterbrechung und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist)
- Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
- Ereignisse, Fehler und Kontrollen
Fristen
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig.
Die Fahrerkarte kann frühestens einen Monat vor Ablauf, jedoch spätestens 5 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit, neu beantragt werden.
Spezielle Hinweise für Landkreis Ludwigslust-Parchim:
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Die Fahrerkarte kann frühestens 6 Monate vor Ablauf beantragt werden
- Die Bestellung kann jedoch erst 1 Monat vor Ablauf ausgelöst werden