Ehefähigkeitszeugnis für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Althof

Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Bad Doberan

Severinstr. 6
18209 Bad Doberan, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038203 915-0
Fax: 038203 915-209

Mitarbeiter

Herr Jochen Arenz
Telefon: 038203 915-200
Fax: 038203 915-209
Position: Bürgermeister
Frau Kneifel
Telefon: 038203 915-293
Fax: 038203 915-299
Position: Sachbearbeiter/-in Gewerbeangelegenheiten
Herr Matthews
Telefon: 038203 915-270
Position: Amtsleiter/-in Haupt- und Ordnungsamt
Funktion: 1. Stellv. des Bürgermeisters
Frau Busch
Telefon: 038203 915-291
Fax: 038203 915-209
Position: Sachbearbeiter/-in Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr

Fr. 09:00 - 11:30 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht. 
  • Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
    • der Personenstand
    • der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
    • die Staatsangehörigkeit sowie
    • gegebenenfalls die letzten Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen.

Wenn die Person, die die Ehe im Ausland schließen möchte, eines der folgenden Personalstatute aufweist:

  • staatenlos
  • asylberechtigt
  • anerkannter Flüchtling
  • oder Personen, dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist,
  • sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt beantragt.

Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung im Ausland ist in Deutschland auch für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, möglich.

Die Ausstellung erfolgt durch das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.

Nach Ausstellung hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.