Ehefähigkeitszeugnis für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburgische Schweiz

Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

Ihre zuständige Stelle

Amt Mecklenburgische Schweiz

von-Pentz-Allee 7
17166 Teterow, Bergringstadt

Weitere Anschriften

Adresse

Neue Straße 1
17168 Jördenstorf

Zentraler Kontakt

Telefon: 03996 12800
Telefon: 039977 3510
Fax: 03996 128025
Fax: 039977 35155
-Verwaltungsstelle Jördenstorf-

Mitarbeiter

Herr OAR Jens Behn
Telefon: 03996 128011
Telefon: 039977 35151
Fax: 039977 35155
Position: Leitender Verwaltungsbeamter
Herr Rainer Mucke
Telefon: 03996 128010
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen
Dienstag: 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr
außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht. 
  • Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
    • der Personenstand
    • der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
    • die Staatsangehörigkeit sowie
    • gegebenenfalls die letzten Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen.

Wenn die Person, die die Ehe im Ausland schließen möchte, eines der folgenden Personalstatute aufweist:

  • staatenlos
  • asylberechtigt
  • anerkannter Flüchtling
  • oder Personen, dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist,
  • sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt beantragt.

Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung im Ausland ist in Deutschland auch für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, möglich.

Die Ausstellung erfolgt durch das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.

Nach Ausstellung hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.