Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Schwerin

Wenn Sie eine Veranstaltung festsetzen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen. Es besteht keine Pflicht zur Festsetzung einer Veranstaltung. Festgesetzte Veranstaltungen sind von bestimmten Vorgaben befreit.

Ihre zuständige Stelle

Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Gewerbeangelegenheiten

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Parkplätze

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig

Verkehrsanbindung

Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2

Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity

Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Hinweis nach Art. 13 DSGVO

  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei Behörden
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
  • Bescheinigung der Gewerbeanmeldung
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
  • Lageplan der Veranstaltung
  • Übersicht über die zu vertreibenden Waren
  • Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung
  • Vorläufiges Ausstellerverzeichnis

Sie müssen eine der folgenden Veranstaltungen durchführen:

  • Messe
  • Ausstellung
  • Großmarkt
  • Wochenmarkt
  • Spezialmarkt
  • Jahrmarkt

Die genaue Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand. Die Rahmengebühr beträgt in M-V 72,00 - 2.374,00 EUR.

Zusätzlich zu den Kosten für den Festsetzungsbescheid entstehen Kosten für die Beantragung der Auskünfte aus dem Bundes- und dem Gewerbezentralregister bei den hierfür zuständigen Stellen. Diese werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Die Höhe der Gebühr für einen Festsetzungsbescheid richtet sich nach dem benötigten Zeitaufwand für die Bearbeitung des Antrags.

Damit Sie eine Veranstaltung festsetzen können, muss vorab bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden. Diesen Antrag können Sie online über den Online-Dienst oder anhand eines PDF-Formulars stellen.

Wenn Sie die Festsetzung anhand eines PDF-Formulars beantragen wollen:

  • Öffnen Sie das entsprechende Formular.
  • Befüllen Sie den Antrag.
  • Reichen Sie die geforderten Nachweise ein.
  • Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde.
  • Bei Rückfragen zur Festsetzung meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.
  • Im Falle einer Festsetzung geht Ihnen ein Bescheid durch die zuständige Behörde postalisch und/oder per E-Mail zu.
  • Im Falle einer Ablehnung geht Ihnen ein Ablehnungsbescheid durch die zuständige Behörde postalisch zu.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.

Wenn Sie die Festsetzung über den Online-Dienst beantragen wollen:

  • Sie rufen den Online Dienst auf.
  • Sie befüllen das Antragsformular.
  • Für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden laden Sie alle notwendigen Nachweise hoch.
  • Ihr Antrag wird durch die zuständige Behörde geprüft.
  • Die weiteren Schritte entsprechen dem Antrag mittels PDF-Formular.

Sie können als veranstaltende Person

  • Messen,
  • Ausstellungen und
  • Märkte

festsetzen lassen. 

Das bedeutet, dass Sie von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, des Gesetzes über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeordnung befreit sind. Sie können den Antrag als gewerbetreibende Person (natürliche oder juristische Person) stellen.

Die Festsetzung umfasst Gegenstand, Zeitraum, Öffnungszeiten und Ort der Veranstaltung. Soweit keine Belange des öffentlichen Interesses entgegenstehen, können Märkte für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer festgesetzt werden. Messen und Ausstellungen jedoch nur für die innerhalb von 2 Jahren vorgesehenen Veranstaltungen.

Der Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung liegt in Ihrer Entscheidung. Allerdings unterliegen nicht festgesetzte Veranstaltungen den allgemeinen Vorschriften, zum Beispiel der Reisegewerbekartenpflicht, dem Ladenöffnungsgesetz, dem Arbeitszeitgesetz und dem Sonn- und Feiertagsschutzrecht.

Möchten Sie davon Ausnahmen beantragen, müssen Sie dies bei den jeweils zuständigen Behörden tun.

Eine Festsetzung ersetzt diese Einzelgenehmigungen. Sie erhalten aus einer Hand die Marktprivilegien.

Allerdings haben Sie bei einer Festsetzung auch besondere Pflichten zu beachten.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

In der Landeshauptstadt Schwerin erfolgt die Koordination des gesamten Genehmigungsverfahrens von Veranstaltungen über ein zentrales Veranstaltungsmanagement. Von dort werden die Anträge an die zuständigen Fachdienste und -bereiche weitergegeben. Anmeldepflichtig sind öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel oder Aufzüge nach § 14 des Versammlungsgesetzes. Die Anmeldung ist spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe beim Fachdienst Ordnungs der Landeshauptstadt Schwerin einzureichen.

Es gibt keine gesetzliche Antragsfrist. In der Regel müssen Anträge 4-6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden, damit eine termingerechte Antragsbearbeitung sichergestellt wird.