Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung: Verlängerung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Sie können die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation erteilt wurde, beantragen, wenn die Höchstgeltungsdauer von zwei Jahren noch nicht ausgeschöpft wurde.

Ihre zuständige Stelle

 Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Grundsätzlich erfordert die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage der gleichen Unterlagen wie zur Ersterteilung:

  • anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
  • aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
  • Arbeitsvertrag und das vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ (siehe Formulare)
  • Darstellung, wie die noch fehlenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeglichen werden sollen (zum Beispiel Weiterbildungsplan)
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel aus eigenem Vermögen, Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto, Bankbürgschaft, Verpflichtungserklärung, Stipendium, Nachweis über den Empfang von Leistungen wie Eltern oder Kindergeld, Nachweise über das Einkommen der Eltern oder Ähnliches)
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Versicherungs-Police)

Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Gegebenenfalls müssen Sie der Ausländerbehörde nochmals den Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse oder den Defizit-Bescheid der Anerkennungsstelle vorlegen.

Grundsätzlich müssen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt sein. Das heißt:

  • Sie können die von der Anerkennungsstelle als fehlend festgestellte Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der betrieblichen Praxis noch nicht nachweisen. Sie möchten Ihre Beschäftigung in dem nichtreglementierten Beruf deshalb fortsetzen, um die Voraussetzungen für die vollständige Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation zu schaffen.
  • Die Höchstgeltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis von zwei Jahren wurde noch nicht ausgeschöpft.
  • Ihr Arbeitgeber hat arbeitsvertraglich zugesichert, dass er Ihnen die berufliche Anerkennung weiterhin ermöglicht.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz für die weitere Dauer Ihres Aufenthaltes aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
  • Sie besitzen deutsche Sprachkenntnisse, die Ihrer Tätigkeit entsprechen; in der Regel mindestens über Sprachkenntnisse auf dem Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
  • Die Bundesagentur für Arbeit hat - sofern erforderlich - der Fortsetzung Ihrer Beschäftigung zugestimmt (die Zustimmung wird in der Regel von der Ausländerbehörde eingeholt).
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • 96,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten für volljährige Antragstellende
  • 93,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten für volljährige Antragstellende

Bemerkung:

Für die Ausstellung einer neuen Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.

Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.

In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge). Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.

  • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Aufenthaltserlaubnis in Gestalt eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Wenn die Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis endet bevor die von der Anerkennungsstelle festgestellten Defizite ausgeglichen werden konnten, können Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen, um die Nachqualifizierung fortzusetzen.

Bitte beachten Sie, dass die Aufenthaltserlaubnis für maximal zwei Jahre erteilt wird. Eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist deshalb nur möglich, wenn dieser Zeitrahmen noch nicht ausgeschöpft wurde.

Die Verlängerung ist rechtzeitig vor dem Gültigkeitsende Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere sollte Ihr Lebensunterhalt für die Dauer Ihres Aufenthalts gesichert sein.

Unter Umständen muss die Bundesagentur für Arbeit der Ausübung der Beschäftigung erneut zustimmen. Im Rahmen der Zustimmung prüft sie u.a. die Arbeitsbedingungen.

Die Aufenthaltserlaubnis kann nicht verlängert werden, wenn die Nachqualifizierung erkennbar nicht in einem angemessenen Zeitraum abgeschlossen werden kann oder die Verlängerung bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits von der Ausländerbehörde ausgeschlossen wurde.

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden

6 - 8 Wochen

Geltungsdauer

2 Jahre

Weitere Informationen

Antragsfrist:

ca. 6 Wochen bis 8 Wochen

Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist zu beantragen, bevor die Gültigkeit der aktuellen Aufenthaltserlaubnis endet. Spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

Geltungsdauer:

max. 2 Jahre

Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

Die Aufenthaltserlaubnis wird bei der erstmaligen Erteilung in der Regel auf zwei Jahre befristet (Höchstgeltungsdauer). Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis kommt daher nur in Betracht, wenn dieser Zeitrahmen noch nicht ausgeschöpft wurde.

Die Verlängerung ist rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde zu beantragen.