Bibliotheksausweis: Verlust anzeigen

Ausgewähltes Gebiet: Knieper Nord

Melden Sie sofort einen verlorenen Bibliotheksausweis, damit er gesperrt werden kann.

Ihre zuständige Stelle

Hansestadt Stralsund - Der Oberbürgermeister
Amt für Kultur, Welterbe und Medien | Stadtbibliothek

Badenstraße 13
18439 Stralsund, Hansestadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach2145
18408 Stralsund, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03831 253678
Fax: 03831 25353678

Öffnungszeiten

Montag
14 – 19 Uhr
Dienstag
10 – 19 Uhr
Mittwoch
14 – 19 Uhr
Donnerstag
10 – 19 Uhr
Freitag
10 – 19 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Olof-Palme-Platz
Bus: Linie 4
Bus: Linie 1

Ozeaneum
Bus: Linie 6

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
  • Verlustmeldung eines Bibliotheksausweises

Wenn Sie Ihren Bibliotheksausweis verloren haben:

  • Melden Sie umgehend der Bibliothek den Verlust Ihres Bibliotheksausweises.
  • Der Bibliotheksausweis wird sofort gesperrt beziehungsweise ungültig.
  • Zahlen Sie die Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzausweises.
  • Sie erhalten dann den Ersatzausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

Hinweis: Bei Nichtanzeige des Ausweisverlustes entsteht eine persönliche Haftung für alle eventuell daraus entstehenden Schäden. Der Ersatzausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Teilen Sie den Verlust des Bibliotheksausweises Ihrer Bibliothek schnellstmöglich mit. Ihr Ausweis wird dann umgehend für die Ausleihe gesperrt. Bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung haften Sie für eine missbräuchliche Verwendung des Ausweises. Ein Ersatzausweis wird Ihnen auf Antrag gegen Zahlung einer Gebühr ausgestellt.

Hinweis: Die Gültigkeit des Ersatzausweises ist zeitlich begrenzt (zum Beispiel 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

  • maximal 4 Tage