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Folgende Leistungen wurden zum Thema 5. Pflegeversicherung gefunden:
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Besondere Wohnformen und Leistungen der Pflege
Die ehemaligen stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe heißen seit dem 1. Januar 2020 besondere Wohnformen.
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Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson Kostenübernahme
Wenn Angehörige, die sonst immer pflegen, verhindert sind, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege.
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Hilfe zur Pflege beantragen
Mithilfe dieses Antrags können Sie Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe beantragen.
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Kombination von Geld- und Sachleistung für gesetzlich Pflegeversicherte
Ein Pflegedienst kann pflegende Angehörige unterstützen.
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Kurzzeitpflege für gesetzlich Pflegeversicherte
Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, besteht die Möglichkeit, sie für eine kurze Zeit stationär in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen.
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Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Menschen mit Behinderung in vollstationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen
Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen oder besonderen Wohnformen.
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Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit
Nach Eintritt eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die erforderliche medizinische Rehabilitation.
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Nachtpflege für gesetzlich Krankenversicherte
Pflegebedürftige, die grundsätzlich zu Hause gepflegt werden, können nachts in einer Einrichtung versorgt werden.
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Pflegegeld der Pflegeversicherung
Pflegebedürftige, die von Angehörigen gepflegt werden oder ihre Pflege privat organisieren, erhalten Pflegegeld.
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Pflegehilfsmittel Bewilligung
Wenn Sie zu Hause privat gepflegt werden, haben Sie Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Möglicherweise auch auf technische Pflegehilfsmittel und/oder auf einen Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.